Liebe Forenos,
wir benötigen so einen Nachweiszettel über gefertigte Fotokopien aus der Ermittlungsakte. Kennt Ihr diese Zettel, wo die Seitenzahlen der Ermittlungsakte vorgegeben sind (z. B. 1, 1R, 2, 2R, 3, 3R usw.) und der Anwalt nur noch abstreichen muss, welche Seiten er kopiert bekommen möchte.
Das Gericht hat uns nämlich schon desöfteren aufgefordert, einen Kopierzettel als Nachweis über die gefertigten Kopien zu übersenden. Wir haben das bisher nie gemacht und einfach die Kopien gezählt.
Ich habe gerade angefangen, diesen Zettel zu fertigen, aber das ist ja eine elende Fleißarbeit, da manche Ermittlungsakten ja über 500 Seiten haben. Hat jemand von Euch einen solchen Zettel und könnte ihn mir mailen oder faxen?? Das wäre der pure Luxus!!
Hoffnungsvolle Grüße aus Berlin
Nachweis über gefertigte Fotokopien
Wie bitte? Das wollte das Gericht von uns noch niemals haben. Höre ich zum ersten Mal. Wenn wir solche Rückfragen bekämen, ginge mein Chef mit unserer Akte auf die Geschäftsstelle oder zum zuständigen Rechtspfleger und würde ihn bitten, die Kopien durchzusehen. Wetten, das macht das Gericht nur einmal!!!!
- Adora Belle
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Ist in Berlin absolut üblich. Ich hab so n Ding da, das ist zwar schon 100 mal kopiert, aber wenn Du willst, kann ich Dir das gern faxen.
Meiner sieht allerdings so aus, dass da nur Kästchen aufgemalt sind, und wir reinschreiben 1,2,2R,3,8,10 usw. Der Vorteil ist, daß Du dann besser zählen kannst als beim Abstreichen.
Meiner sieht allerdings so aus, dass da nur Kästchen aufgemalt sind, und wir reinschreiben 1,2,2R,3,8,10 usw. Der Vorteil ist, daß Du dann besser zählen kannst als beim Abstreichen.
- Steffi_1986
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das hab ich ja auch noch nie gehört, würd mich auch mal interessieren, wie so etwas aussieht
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
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sowas hätte ich auch gerne mal zur einsicht ..... hab des noch nie gehört, einen nachweis über gefertigte Kopien zu bringen ....
in dem punkt behaupte ich dann mal, berlin = andere Gerichte, andere Regeln als die normalen :p
in dem punkt behaupte ich dann mal, berlin = andere Gerichte, andere Regeln als die normalen :p
also, hier wird von Hand auf den Kopierbeleg (Word-Vorlage, auf die dann automatisch das Aktenzeichen etc. eingefügt wird) aufgeschrieben, welche Seiten kopiert werden sollen (nix zum Ankreuzen, sondern nur Linien).
Die Seitenzahl wird dann über den Zählerstand des Kopierers zu Beginn und am Ende ermittelt.
Wird hier aber auch nur für das VG Berlin benötigt...
Die Seitenzahl wird dann über den Zählerstand des Kopierers zu Beginn und am Ende ermittelt.
Wird hier aber auch nur für das VG Berlin benötigt...
- Adora Belle
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Also irgendsowas in der Art muß es ja geben - oder kopiert Ihr immer die ganze Akte? Und wer entscheidet, was kopiert wird?
Erstattet werden nur die notwendigen Kopien. Und wenn ich ne Akte von der StA oder vom Gericht kriege, die 118 Blatt hat, dann kann ich nicht einfach 118 Blatt abrechnen (das geht jedenfalls in Berlin nicht ohne weiteres durch), sondern
entweder ich sag, die Akte hat 118 Blatt, hab ich kopiert, davon sind evtl. 20% nicht notwendig, und nehm einen entsprechenden Abschlag vor. Das wird häufig gemacht, wenn die Akte Tausende von Seiten umfaßt, um beiden Seiten das Zählen zu ersparen, oder wenn aus dem gleichen Grund nur gescannt wurde.
oder ich kopiere die notwendigen Seiten, z.B. so 87, und schreib auf welche das sind, damit der RPfl nachprüfen kann.
oder ich geb die Kopien mit, zum Zählen und Prüfen, was nur dann Sinn macht, wenn ich sie sowieso loswerden will.
Meist ist es hier die 2. Möglichkeit. Ich hab den Zettel, den wir hier benutzen, mal gescannt.
Erstattet werden nur die notwendigen Kopien. Und wenn ich ne Akte von der StA oder vom Gericht kriege, die 118 Blatt hat, dann kann ich nicht einfach 118 Blatt abrechnen (das geht jedenfalls in Berlin nicht ohne weiteres durch), sondern
entweder ich sag, die Akte hat 118 Blatt, hab ich kopiert, davon sind evtl. 20% nicht notwendig, und nehm einen entsprechenden Abschlag vor. Das wird häufig gemacht, wenn die Akte Tausende von Seiten umfaßt, um beiden Seiten das Zählen zu ersparen, oder wenn aus dem gleichen Grund nur gescannt wurde.
oder ich kopiere die notwendigen Seiten, z.B. so 87, und schreib auf welche das sind, damit der RPfl nachprüfen kann.
oder ich geb die Kopien mit, zum Zählen und Prüfen, was nur dann Sinn macht, wenn ich sie sowieso loswerden will.
Meist ist es hier die 2. Möglichkeit. Ich hab den Zettel, den wir hier benutzen, mal gescannt.
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- nici01
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Die meisten Akten die wir zum kopieren bekommen sind vom Sozialgericht oder von der Rentenversicherung.
Mein Chef schreibt immer auf welche Kopien er haben will und die werden dann gemacht. Sie werden hinterher aber auch nur in der Akte vorne aufs Aktenblatt notiert.
Bisher hat noch keiner die Kopien bemängelt. Aber wir rechnen sie ja auch in den meisten Fällen mit der Mandantschaft oder der Rechtsschutzversicherung ab.
Bei Strafakten u. Bußgeldakten wird auch immer nur das kopiert, was Chef vorgibt.
Den Zettel kannte ich bis jetzt auch noch nicht.
Mein Chef schreibt immer auf welche Kopien er haben will und die werden dann gemacht. Sie werden hinterher aber auch nur in der Akte vorne aufs Aktenblatt notiert.
Bisher hat noch keiner die Kopien bemängelt. Aber wir rechnen sie ja auch in den meisten Fällen mit der Mandantschaft oder der Rechtsschutzversicherung ab.
Bei Strafakten u. Bußgeldakten wird auch immer nur das kopiert, was Chef vorgibt.
Den Zettel kannte ich bis jetzt auch noch nicht.
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- Forenfachkraft
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Vielen lieben Dank, dass ist natürlich auch eine gute Möglichkeit. Manchmal denkt man echt um die Ecke. Ich kannte nur diesen Bogen aus meinem alten Büro und da hat Chefchen immer die Seitenzahlen abgestrichen, welche kopiert werden sollten.
Werde das Prinzip mit dem Seitenzahlenaufschreiben und Anzahl über Zahlwerk des Kopierers übernehmen!
Besten Dank!
Werde das Prinzip mit dem Seitenzahlenaufschreiben und Anzahl über Zahlwerk des Kopierers übernehmen!
Besten Dank!