muss jetziger ArbG Grund für Urlaub wissen?

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ReNo-Mädel
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#1

09.11.2008, 10:35

Hallo Ihr Lieben,

ich habe am Samstag davon erfahren, dass ich kurzfristig zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen bin, nämlich am Dienstag. Da ich mich in einem anderen Bundesland beworben habe brauche ich den Die. frei.

Ich weiß ich brauche keinen Grund sagen, wenn ich Urlaub haben will. Aber es wird sicher gefragt. Wenn ich sage aus privaten Gründen ist das zwar gut, aber die Kolleginnen werden das nicht hinnehmen und es für sehr auffällig halten, wenn ich nicht mehr erzähle.

Ich hätte eine Ausrede parat, aber darf ich da "lügen"? Ist alles so kurzfristig. :oops: Hilfe. Vor allem ists nur eine Bewerberrunde und evtl. werde ich nochmal einen Tag so frei nehmen müssen um dahin zu fahren.

Habt Ihr ein paar Tipps für mich??

Ganz lieben Dank!
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Annile
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#2

09.11.2008, 11:15

Ich denke nicht, dass du dich für deinen Urlaub rechtfertigen musst.

Du hast im Jahr so und so viel Anspruch auf Urlaub und was du in dem Urlaub machst sollte deine Sache sein.

Die andere Frage ist, ob dir dein Arbeitgeber den Urlaub so kurzfristig gewähren muss. Beantrage ihn einfach und sage einfach nichts. Fragt jemand danach was du tust, sagst du einfach, dass du einen Ausflug in ein anderes Bundesland machst.
Es Annile :hurra
Gina

#3

09.11.2008, 11:19

Fahr jemanden besuchen oder triff dich mit einer Freundin, die du seit Jahrhunderten nicht gesehen hast oder was weiß ich. Im Grunde musst du gar nichts sagen, warum du deinen Urlaub nimmst. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, quatsch die Leute voll und fertig.

Es geht niemanden was an, was du in deinem Urlaub tust. Es sei denn, du gehst woanders arbeiten, das ist natürlich verboten. Aber ansonsten: Schwindle ohne rot zu werden ;-)
Refa-Susi

#4

09.11.2008, 16:21

Ja, das sehe ich genau so. Ich würde genau so in diesem Fall lügen. Das geht auch deinem Arbeitgeber und deinen Kollegen nichts an. Sag, dass du zum Arzt musst, weil du dich kränklich fühlst oder dass du jemanden besuchen möchtest oder jemand deine Hilfe benötigt und du deswegen den Dienstag frei brauchst. Ach, da gibt es so viele Möglichkeiten, da brauchst du dir echt keine Platte machen.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#5

09.11.2008, 17:16

Ich stimme da meinen Vorrednerinnen voll und ganz zu. m. E. musst du nicht sagen, warum du dir Urlaub nimmst. Eine Nachfrage wird aber mit Sicherheit kommen, da das ja wirklich sehr sehr kurzfristig ist.

Kleine Bitte, schreib nicht ArbG, es sei denn, du arbeitest beim Arbeitsgericht und das ist dein AG = Arbeitgeber :P ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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skugga
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#6

09.11.2008, 21:32

Beim Amtsgericht schafft sie aber bestimmt auch nicht... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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ReNo-Mädel
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#7

12.11.2008, 08:31

sorry, ich meinte natürlich Arbeitgeber. immer diese Abkürzungen *g*

Ist gut gelaufen. Hatte glücklicherweise einen Tag vorher Geburtstag und gesagt ich muss den nächsten Tag frei haben. das hat supi geklappt. :D
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