Formulierung im Bewerbungsanschreiben

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Leila
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#1

26.10.2008, 11:54

Hallo ihr Lieben,

könnt ihr mir bitte beim Formulieren helfen? Ich arbeite seit dem 01.10.2008 nicht mehr in der Kanzlei yyy. Seit dem bin ich arbeitssuchend, wie formuliert man das, mein bisheriger Text lautete:
....

Bis Juli 2007 absolvierte ich in der Kanzlei xxx eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Seit dem arbeite ich als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei yyy.

...


Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

Lg Leila
Moni82

#2

26.10.2008, 12:03

Meine Ausbildung habe ich erfolgreich im Juli 2007 abgeschlossen. Vom ______ bis zum 01.10.2008 war ich bei der Kanzlei yyy tätig.

So?
Leila
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#3

26.10.2008, 12:05

Und muss ich da noch etwas rein schreiben, dass ich seit 01.10. arbeitssuchend bin? Eigentlich möcht ich das nicht. Wie schaut es dann in meinem Lebenslauf aus. Das müsste ich ja auch da anmerken?
Moni82

#4

26.10.2008, 12:10

Im Lebenslauf schreibst du rein

ab 01.10.2008 arbeitsuchend
Micky73

#5

26.10.2008, 12:15

so würd ich es auch machen.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#6

26.10.2008, 12:18

ins Anschreiben gehört das "arbeitssuchend" auf keinen Fall - nur in den Lebenslauf (oder einfach raus lassen - mach ich auch z. Zt. -- also berufstätig bis 07/08 und Ende)
Viele Grüße

ich
Moni82

#7

26.10.2008, 12:28

Im Anschreiben muss es natürlich heißen "bis 30.09.2008", also wenn du ab 01.10.2008 schon nicht mehr dort gearbeitet hast.
Leila
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#8

26.10.2008, 12:29

ja, ich findes es auch besser, wenn ich das arbeitssuchend einfach raus lasse.

vielen dank.
Schnuffi

#9

26.10.2008, 16:07

rauslassen, ist nicht zwingend die beste Möglichkeit, so eine Internetrecherche wie folgt:

"Das wichtigste Kriterium für einen gelungenen Lebenslauf ist seine Lückenlosigkeit. „Freiräume von ein bis zwei Monaten kann man ganz leicht als „Stellensuche“ oder „Bewerbungszeit“ deklarieren. Bitte darauf achten, aktiv zu formulieren und nicht einfach „Arbeitslosigkeit“ anzuführen. Leerzeiten, die drei Monate überschreiten, müssen begründet werden"."
Refa-Susi

#10

26.10.2008, 16:57

Es ist auch nicht so schlimm, wenn du 1-3 Monate arbeitssuchend bist. Vielleicht kannst du in dieser Zeit, in einer anderen Kanzlei ein Praktikum absolvieren. Dann hast du die Lücke im Lebenslauf weg. Ansonsten wünsche ich dir natürlich viel Glück. Du bekommst bestimmt bald was. Wenn du jetzt erst einen Monat arbeitssuchend bist, dann würde ich es weglassen. Es ist ja noch nicht einmal ein Monat, sondern 3 Wochen. Ist nicht so wild, lass es erst einmal weg.
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