Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mir bitte beim Formulieren helfen? Ich arbeite seit dem 01.10.2008 nicht mehr in der Kanzlei yyy. Seit dem bin ich arbeitssuchend, wie formuliert man das, mein bisheriger Text lautete:
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Bis Juli 2007 absolvierte ich in der Kanzlei xxx eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Seit dem arbeite ich als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei yyy.
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Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Lg Leila
Formulierung im Bewerbungsanschreiben
Meine Ausbildung habe ich erfolgreich im Juli 2007 abgeschlossen. Vom ______ bis zum 01.10.2008 war ich bei der Kanzlei yyy tätig.
So?
So?
Im Anschreiben muss es natürlich heißen "bis 30.09.2008", also wenn du ab 01.10.2008 schon nicht mehr dort gearbeitet hast.
rauslassen, ist nicht zwingend die beste Möglichkeit, so eine Internetrecherche wie folgt:
"Das wichtigste Kriterium für einen gelungenen Lebenslauf ist seine Lückenlosigkeit. „Freiräume von ein bis zwei Monaten kann man ganz leicht als „Stellensuche“ oder „Bewerbungszeit“ deklarieren. Bitte darauf achten, aktiv zu formulieren und nicht einfach „Arbeitslosigkeit“ anzuführen. Leerzeiten, die drei Monate überschreiten, müssen begründet werden"."
"Das wichtigste Kriterium für einen gelungenen Lebenslauf ist seine Lückenlosigkeit. „Freiräume von ein bis zwei Monaten kann man ganz leicht als „Stellensuche“ oder „Bewerbungszeit“ deklarieren. Bitte darauf achten, aktiv zu formulieren und nicht einfach „Arbeitslosigkeit“ anzuführen. Leerzeiten, die drei Monate überschreiten, müssen begründet werden"."
Es ist auch nicht so schlimm, wenn du 1-3 Monate arbeitssuchend bist. Vielleicht kannst du in dieser Zeit, in einer anderen Kanzlei ein Praktikum absolvieren. Dann hast du die Lücke im Lebenslauf weg. Ansonsten wünsche ich dir natürlich viel Glück. Du bekommst bestimmt bald was. Wenn du jetzt erst einen Monat arbeitssuchend bist, dann würde ich es weglassen. Es ist ja noch nicht einmal ein Monat, sondern 3 Wochen. Ist nicht so wild, lass es erst einmal weg.