^^hast du wohl recht - aber die Sache betrifft hier leider keine Zivilangelegenheit, sondern Sozialrecht
es gibt keine wahrhaftige Kostenentscheidung in dem Sinne - daher sollte ich den KA (also Kostenantrag) an's Gericht schicken, dass wir beantragen, die außergerichtlichen Kosten in dem Erinnerungsverfahren der Ggs. mit aufzuerlegen.
Die KFB's, die wir erhalten haben, die habe ich ja "oben" schon mal aufgelistet.
Mein Chef meinte, aus denen kann ich per Verhältnisrechnung die Quote ja selbst ermitteln, so dass im KFA, der an den Kostenantrag geheftet wird (bei uns) gleich unsere eigenen Kosten, die wir zu übernehmen haben, mit abgezogen werden von mir.
Das muss ja irgendwie damit zu tun haben, dass ich unsere geltend gemachten Kosten im KFA (Nr. 1) ins Verhältnis dazu setze, wie viel uns nun im Erinnerungsverfahren (rückwirkend) dann doch letztlich vom Gericht zugestanden/festgesetzt wurden. (KFA Nr. 3 also)...oder??? Und wenn ja, wie denn??
voll ähhhh....vor allem hat ich heute noch 'ne 2. Akte, in der genau derselbe Vorgang war (leider nur andere Werte der Kostenfestsetzung, leider) & dort wurde aber im KFB des Erinnerungsverfahren vom Gericht gleich mit festgehalten, dass die Kosten der Beklagte (also in beiden Fällen hier) das JobCenter zur Hälft mit tragen muss...da war's ja dann ganz leicht - hier musst ich nicht selbst die Quote ausrechnen....*seufz*