Ist Euch folgende Situation schon mal untergekommen:
Unsere Mandantin hat MB beim AG Coburg beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt, das ganze ging ins streitige Verfahren. Wir haben eine Anspruchsbegründung gefertigt und dann nochmal einen Schriftsatz, in dem wir Erlass eines VB beantragt haben und die Forderung aufgeschlüsselt wurde. (Der Widerspruch wurde zurückgenommen.)
Etwas kompliziert, da Ratenzahlung und Klagerücknahme usw.
Jetzt schickt mir das Streitgericht eines dieser alten Durchschlagformulare aus DM-Zeiten noch.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Ich soll das Formular dem MB entsprechend ausfüllen und damit VB beantragen. Und auch wieder an das Streitgericht schicken.
Muss das echt sein? Oder gibts da nicht ne andere Möglichkeit?
Schöne Grüße
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ilona