Rechnungsnummernvergabe

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happykitcat
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#11

15.02.2006, 11:29

Hi,

also ich sehe das so wie Jara.

Denn ich rechne ja mit dem Mandanten ab, da dieser vorrangig erst einmal der Kostenschuldner ist. Der Kfa/Kfb bezieht sich danach ja letztendlich auf diese Kostenrechnung und ist m. E. dann nicht mit einer Rechnungsnummer zu versehen.

Bei den Abrechnungen mit den RS machen wir es uns ganz einfach. Die RS bekommt nach erteilter Kostendeckung immer eine Rechnung mit auf den Mandanten gezogenen Daten.

Auch bei den Abrechnungen in einem Aufforderungsschreiben, dort packen wir immer eine gesonderte Rechnung gezogen auf unseren Mandanten rein. Im Aufforderungsschreiben selbst bitten wir dann um Freistellung unseres Mandanten.

Somit sind wir diesen Fragen immer aus dem Weg gegangen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Schnecke
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#12

15.02.2006, 12:05

Ich kann mich Katja nur anschließen, wir machen das genauso. :)
RS bekommt immer Rechnung mit Daten von Mandanten. Allerdings vergeben wir im Aufforderungsschreiben keine Rechnungsnummer.

Ich kann mich allerdings daran erinnern, daß in der alten Kanzlei (es lag aber am Programm RA-Micro) in allen Kostenberechnungen egal was es war Rechnungsnummern vergeben wurden, mein ehemaliger Chef wollte das so, er meinte für die Buchhaltung wäre es einfacher dann die Rechnungen zu finden/sortieren.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
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Annile
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#13

15.02.2006, 18:34

Hallo!

Ich wollte mal gerne wissen, wie ihr das ganze mit Vorschussrechnungen macht? Wenn ihr einen Vorschuss abrechnet - dieser auch gezahlt wird - ihr sodann Endabrechnung macht und das Guthaben dort wieder gutschreibt. Wird die erste Vorschussrechnung von Euch dort storniert.

Was die Rechnugnsnummern angeht.. da müssen wir wie beim Arbeitsamt Nummern ziehen.... blöd..
Es Annile :hurra
QueenMum

#14

15.02.2006, 19:19

nein, wieso sollte die auch storniert werden?

sie hat ja weiterhin ihre gültigkeit und wurde vom mandanten auch bezahlt.

einfach bei der endabrechnung in abzug bringen und aus die maus :-)
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happykitcat
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#15

15.02.2006, 20:05

Hi,

bei mir stellt sich die Frage meist erst gar nicht, wir erstellen kaum Vorschussrechnungen.

Wenn wir dann mal eine Vorschussrechnung erstellen, kommt die am Ende der Endabrechnung in Abzug mit dem Hinweis auf die Rechnung.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze2
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Kathy
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#16

16.02.2006, 08:07

Also mia schreibn a immer ne Rechnung an Mandant. Bei der Kostenfestsetzung schreibe ich die Kostenrechnung ohne Buchen in das Antragsschreiben ans Gericht und RS bekommen eine Zweitschrift der Rechnung. Weil Kostenschuldner ist ja immer der Mandant und dieser widerum hat ein Recht auf Ersatz (wenn er gewonnen hat) seiner entstandenen Kosten -also auch RA-Gebühren-. Der Mandant bekommt seine geschuldeten RA Gebühren ja immer im Wege des Schadenersatzes erstattet - wenn man sich das mal vor Augen hält, ist das find i mit dem ganzen - wer kriegt etz die Rechnung - auf einmal gar nicht mehr fraglich.

Vorschussnoten ziehen wir einfach von der neuen Kono ab. Storniert wird diese nicht, wie oben schon gesagt, die bleibt ja bestehen.

MfG Kathy
Steffi

#17

20.03.2006, 10:57

Hallöchen,
bei einer Beratungshilfeabrechnung an die Staatskasse muss ich ja keine Rechnungsnummer vergeben. Ist ja wie bei PKH, oder?
Muss gerade Beratungshilfe abrechnen und häng daran, ob ich eine Rechnungsnummer vergeben muss oder nicht.
Andreas

#18

20.03.2006, 12:45

Doch, bei Beratungshilfe würde (und muß glaub ich auch) ich eine angeben, übrigens ebenso bei einer PKH-Abrechnung.
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Vorzimmerkeule
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#19

20.03.2006, 13:35

Meiner Meinung nach muß bei jeder Rechnung - egal ob PKH, BH, Vorschuß - immer eine Rg-Nr. angegeben werden.
Liebe Grüße, Manu
Steffi

#20

20.03.2006, 14:08

Achso, ich dachte immer, hab das auch bisher immer so gemacht, dass bei PKH-Abrechnungen keine Rg-Nr. vergeben werden muss. Aber ich lasse mich natürlich eines besseren belehren. Steht das irgendwo, dass man bei PKH eine RG-Nr. vergeben muss?
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