Kostenfestsetzung I. und II. Instanz bei Klageabweisung I.

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Smilie
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#11

24.09.2008, 12:57

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Weil ja eben das drinsteht bin ich der Meinung, dass die Beklagten die Kosten beider Instanzen zu tragen hat.
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Tigra
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#12

24.09.2008, 12:59

es ist doch wurscht, wenn 2. ins. die kosten die beklagte zu tragne hat, gilt das doch theor. wenn keine eigenen entscheidung getroffen wurde auch für die i. instanz.
warum sollte man II. ins. zugesprochen bekommen und I. ins. nicht, ist doch unlogisch?
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Smilie
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#13

24.09.2008, 12:59

neuen kfa für I. Ins. an Gericht I. Instanz!
Aber wenn Du einen neuen Antrag machst, dann gehen Dir die Zinsen flöten - die zählen ab Eingang des KfA ... und wenn das jetzt ein paar Jahre später ist, dann fehlen sie Dir...

Höchstens nochmal in Kopie einreichen und darauf verweisen, dass er bereits per Fax geschickt wurde oder Post oder persönlich eingeworfen wurde...
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SonjaBlum
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#14

24.09.2008, 13:02

Ne ne was ein Drama. Ich versuch noch mal den Rechtspfleger darauf hinzuweisen, dass der KFA bereits vorliegt.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
Tigra
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#15

24.09.2008, 13:03

ja ich weiß was du meinst, aber wenn es nötig ist, dann zack einfach nen neuen kfa hinterher.
sie kann ja auf die antragstellung vom xxx hinweisen!
(ehrlich schXXX doch auf die 20 ct. zinsen. die kriegt ja eh nur der mdt. - der meist die re noch gar nicht bezahlt hat...) ;)
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gkutes

#16

24.09.2008, 13:03

stand eigentlich schon irgendwo die KGE von der I. Instanz? wenn klage und widerklage abgewiesen wurden, gab es da vielleicht eine quotelung? und es wurde ein kfa nach 106 gemacht und das gericht hat sich deswegen affig? (nur so ne idee)
Tigra
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#17

24.09.2008, 13:03

SonjaBlum hat geschrieben:Ne ne was ein Drama. Ich versuch noch mal den Rechtspfleger darauf hinzuweisen, dass der KFA bereits vorliegt.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

JAP GENAU DAS MACHSTE!
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SonjaBlum
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#18

24.09.2008, 13:05

Ja gkutes da könntest du Recht haben, so war es. Aber da dreh ich denen doch glatt den Hals um wg. § 106.

Also so was. Tse. Da bin ich ja mal gespannt.
Tigra
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#19

24.09.2008, 13:18

@ gkutes: könntest du mir deinen gedankengang mal kurz erläutern, ich blick grad null was du meinst???
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gkutes

#20

24.09.2008, 13:52

naja, ich weiß ja nicht, ob die einen kfa nach 106 einfach hernehmen und nach 104 festsetzen. dachte mir, vielleicht dürfen/können/wollen die dann immer einen neuen kfa (nach 104)???
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