Befristete Übernahme nach der Ausbildung

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Prince$$1986
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#1

21.08.2008, 08:58

Hallo,

ich habe dieses Jahr die Ausbildung beendet & mein Chef und ich haben uns mündlich geeignet, dass ich noch drei Monate bleiben darf, brauche ich dann einen Arbeitsvertrag? Bin mir nämlich nicht mehr ganz sicher...
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Smilie
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#2

21.08.2008, 09:00

erst mal :welcome hier und viel Spaß.

aber so ganz ohne Vertrag??? Ich weiß nicht...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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ciryll
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#3

21.08.2008, 09:01

soweit ich weiss müssen befristete arbeitsverträge immer schriftlich sein
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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heicla
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#4

21.08.2008, 09:18

Ganz davon abgesehen, wäre es gut wenn du sicherheitshalber was schriftliches in der Hand hast (man kann ja nie wissen)
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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petramaus
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#5

21.08.2008, 09:23

Kann mich nur anschließen. Lass dir lieber nen schriftlichen Vertrag geben. Sicher is sicher.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Curry
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#6

21.08.2008, 09:28

Wie wäre es, wenn du uns erstmal deinen Beruf nennst.

Einige Aussagen hier grenzen schon an Rechtsberatung!
Curry

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Xuka
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#7

21.08.2008, 09:50

Davon ausgehend, dass Du auch wirklich im Refa-Bereich tätig bist. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein, aber zum Thema Befristung solltest Du mal in § 14 Abs. 4 TzBfG schauen (und bitte auch genau lesen).
Prince$$1986
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#8

21.08.2008, 10:59

ja bin ne refa und danke schonmal!
Prince$$1986
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#9

21.08.2008, 11:01

§ 14 Abs. 4 TzBfG ... das hab ich jetzt gelesen, aber wie ist das denn im anschluss an die ausbildung???
Xuka
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#10

21.08.2008, 11:06

Deine Ausbildung ist beendet. Sobald Du am nächsten Tag in der Kanzlei auftauchst und anfängst zu arbeiten, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Wie Du nachgelesen hast, bedarf die Befristung zu ihrer Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Da diese vorliegend nicht eingehalten wurde, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
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