Brieflaufzeit

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Julia27
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#1

20.08.2008, 15:26

Hallo,
kann mir jemand sagen wie lang die gewöhnliche Brieflaufzeit ist.
Kann man dies in der ZPO nachlesen?
Lieben Dank
Julia
rookie
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#2

20.08.2008, 15:28

meinst du damit, wielange der brief unterwegs ist?
hab ich in der ZPO noch nich gesehen. erfahrungsgemäß spätestens nach 2 werktagen..
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Strubbel
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#3

20.08.2008, 15:31

In Steuersachen geht man von 3 Tagen aus.

In der ZPO hab ich dazu auch noch nix gefunden...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
rookie
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#4

20.08.2008, 15:33

wenn es darum geht, dass die sache eilt, stell es doch vorab per telefax zu, dann hast auch n nachweis dass die sache raus ist.
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Julia27
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#5

20.08.2008, 15:34

Richtig.
Wollen Klage gegen Ablehnungsbescheid einreichen.
Brief kam am 16.07.2008, Frist: 19.08.2008.
Schade, ich würde gerne das irgendwo nachlesen wollen.
Ist das in Verwaltngssachen auch so?
rookie
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#6

20.08.2008, 15:38

brief im juli, frist bis august? das versteh ich jetzt gerade nicht so :oops: :
geht es darum, dass der ablehnungsbescheid nich richtig zugstellt wurde?
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Julia27
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#7

20.08.2008, 15:40

Also der Bescheid datiert auf 16.07.2008. Ist dem Mandanten in den Briefkasten geworfen.
Frist zur Einreichung der Klage: 1 Monat.
Würde heißen, bei 3 Tage Brieflaufzeit, dass die Frist gestern abgelaufen ist, oder ???
Gruß
rookie
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#8

20.08.2008, 15:43

ach jeeeeeetz.
also wir gehen i. d. regel von einem tag aus, wenn das gericht am wohnort ist.
und der mandant hat es jetzt erst hergebracht?
oder versucht doch heute noch ne fristverlängerung, vlt. ist da ja ein wenig spielraum drinn
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TeTee
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#9

20.08.2008, 15:44

Huhu,

die Post behauptet wohl, innerhalb von Deutschland (idR) Briefe am nächsten Tag zuzustellenn. So ganz stimmen tut das natürlich nicht immer.

Falls es dir um den Fall andersrum geht, also nicht, wann dein zu verschickender Brief ankommt, sondern ab wann du ggfls. eine Frist auf ein formlos zugestelltes Schreiben zu berechnen hast, so steht irgendwo (finds grad nicht), dass man wohl davon ausgeht, dass die Post spätestens 3 Tage nach Absenden ankommt. Für die Fristberechnung bedeutet dies erstens, dass das Kuvert wichtig wäre, 2. (vor allem ohne Kuvert), dass die Frist spätestens am 3. Tag ab Datum des Schriftstücks zu laufen beginnt.

LG
TT


edit *hmpf* nu haben wir gleichzeitig getippselt. Wie ist dem Mdt. das denn zugestellt worden? Einwurf-Einschreiben? Oo Also, wenn er nicht nachweisen kann, dass er ohne sein Verschulden den Brief nicht vor dem 20.07. erhalten hat, dann siehts übel aus. Sofort 2-Wochen-Frist für nen Wiedereinsetzungsantrag notieren oder gleich Klage machen und vorsorglich Wiedereinsetzung beantragen.

Falls per PZU zugestellt wurde, zählt das Datum aufm Kuvert, nicht das, wann der Mandant den Brief dann in die Hände gekriegt hat.

Boah, habt ihr heut komplizierte Themen :D.

Btw: Fristverlängerung für Klageeinreichung beantragen? *schmunzel* :D
Julia27
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#10

20.08.2008, 15:48

TaTee,
hast du Ahnung wo ich dies finden kann?
Der Anwalt möchte immer die Quelle haben.
Gruß
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