Danke für die vielen Antworten...
Habe mal meine Kollegin gefragt, Sie meinte: Die Hemmung beträgt 3 Monate - weil sie zusammenhängend eintritt und damit nicht 1 Monat, sondern 3 sind.
Weil, bei Höherer Gewalt nach § 206 (?) BGB steht doch auch, wenn die höhere Gewalt bis 6 Monaten vor Verjährungsende ist.. diese kann aber schon eher sein.. und in diese 6 Monate mit "reinlaufen"..
Ich bin auch immernoch skeptisch - und konnte ebenfalls in den Kommentaren nichts brauchbares finden
Verjährung
Also, wenn Du mit Verjährung den Zeitpunkt meinst, ab dem man die Einrede der Verjährung "bringen" kann (da war es wieder ), dann muss die Hemmung ja vorher passiert sein - oder verstehe ich Dich jetzt einfach nicht?
Viele Grüße
ich
ich