befristeter Arbeitsvertrag

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pasc1976
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#1

11.08.2008, 09:04

Habe ein kurzes aber eiliges Problem!

Habe 2006 einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser ist nach der Befristung weitergelaufen, so dass ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde. In meinem befr. Arbeitsvertrag steht, dass während der Dauer der Befristung von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Jetzt meine Frage... Gelten noch jetzt die 3 Monate oder die gesetzliche Frist??? Habe ein Stellenangebot, wofür das extrem wichtig ist
LG pasc1976
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PeeDee
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#2

11.08.2008, 09:48

Hast Du denn einen neuen unbefristeten Vertrag bekommen?
Wenn nich würde ich sagen, dass bei Dir dann die gesetzliche Frist gilt und das wäre dann nur ein Monat.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Hussel
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#3

11.08.2008, 11:47

Hallo,

ich denke auch, dass für Dich -da Du ja nunmehr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt bist - die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Liebe Grüße
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Smilie
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#4

11.08.2008, 11:49

der Meinung bin ich auch.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#5

11.08.2008, 11:51

so dass ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde
darüber muss es ja dann einen vertrag geben?!!?!? was steh da drin wegen kündigungsfrist?
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pasc1976
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#6

13.08.2008, 11:32

Immi hat geschrieben:darüber muss es ja dann einen vertrag geben?!!?!? was steh da drin wegen kündigungsfrist?
So, kam die Tage nicht ins Internet. Habe keinen neuen Vertrag bekommen. Der alte läuft wohl automatisch ganz normal weiter, so dass es nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
LG pasc1976
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Supersabsy
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#7

13.08.2008, 11:33

Ich frag mal meinen einen Chef, der macht Arbeitsrecht. Vielleicht weiß er das.
Bis gleich
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Supersabsy
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#8

13.08.2008, 11:37

So, mein Chef meinte, er würde von der dreimonatigen Kündigungsfrist ausgehen. Er bräuchte sonst mehr Infos.
Zu wann soll die neue Stelle denn frei sein?
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pasc1976
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#9

13.08.2008, 11:39

Supersabsy hat geschrieben:So, mein Chef meinte, er würde von der dreimonatigen Kündigungsfrist ausgehen. Er bräuchte sonst mehr Infos.
Zu wann soll die neue Stelle denn frei sein?
Ab sofort....
LG pasc1976
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pasc1976
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#10

13.08.2008, 14:27

Genau lautet es:

Während der Dauer der Befristung kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Ich verstehe das so, dass die 3 Monate nur für den befristeten Arbeitsvertrag gelten. Da dieser aber schon seit 1 1/2 Jahren ausgelaufen ist und ich somit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, gilt diese KLausel nicht mehr... Oder ???? Ich finde auch nichts richtiges im Gesetz hierüber...

HILFE
LG pasc1976
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