Anlagen zu einer Kostenrechnung

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Sandra86
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#1

31.01.2006, 09:44

also ich habe hier ordner.. mit abgeschlossen Verfahren.. Buchhaltungsordner.. und nun sind auch unsere Kostenrechnungen enthalten.

Ich soll die Belege dazu finden.. und an die jeweilige Kostenrechnung anheften.. man sagte mir "Titel".. also Urteile.. aber ich weiß nicht ganz genau, was alles damit gemeint ist.. alle Beschlüsse? Wir hatten das noch nicht in der Schule.. und so wirklic sicher bin ich mir hier überhaupt nicht, was an so eine Kostenrechnung rankommt :(
Andreas

#2

31.01.2006, 10:15

Hallo Sandra,

an eine Kostenrechnung gehört normalerweise gar nichts, deshalb ist die Aufgabe, die du da bekommen hast, reichlich seltsam.

Was ein Titel an einer Kostenrechnung (ganz normale Anwaltsrechnung, sehe ich doch richtig ?) zu suchen haben soll, verstehe ich echt nicht.

Wenn du Belege finden sollst -> Belege sind für mich Kontoauszüge.

Vielleicht fragst du doch nochmal nach ?
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Sandra86
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#3

31.01.2006, 10:38

also ich mach es ja nicht zum ersten mal.. aber diesmal soll ich eben die Kostenrechnugnen berücksichtigen.

sind alles Insolvenz- oder gesamtvollstreckungsverfahren. die Ordner mit den ganzen Kontoauszügen.dazu suche ich auch die belege.. dann sind die Kostenrechnungen von uns auch darin enthalten.. weil die ja auch aufs Konto gebucht werden...

und dazu eben die anlagen...

das letzte mal hab ich alles rangehauen.. was so einigermaßen erkennen lässt.. wie die rechnung zustande kommt.. aber so richtig.. kapiert hab ichs nich :(
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Sandra86
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#4

31.01.2006, 10:38

achso, was genau ist ein Titel? Was wird dazu gezählt?
Andreas

#5

31.01.2006, 11:01

Sorry, aber ich bin echt überfragt, was dein Chef da von dir will.
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Sandra86
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#6

31.01.2006, 11:45

hm, so gehts mir auch.. *grins*
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Schnecke
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#7

31.01.2006, 11:55

Also wir schicken unsere Anwaltsrechnungen auch immer ohne Anlagen raus! Vielleicht solltest Du Dein Problem mal genauer beschreiben, ich :bahnhof !

LG
Nadine :banane
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happykitcat
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#8

31.01.2006, 11:59

Hi Sandra,

kann es sein, dass du eine Schlussrechnung in einem Verfahren erstellen sollst? Wenn ja, dann meint dein Chef mit den Titeln, die Titel, die in den gerichtlichen Verfahren zu den einzelnen InsO-/GesO-Verfahren gelaufen sind. Die heftest du mit an die jeweilige Kostenrechnung zu dem Verfahren, damit das Gericht sieht, worum es ging. Aber soweit ich das aus meiner Ausbildungszeit noch weiß, haben wir nur Kopien der Urteile an die Rechnungen gepackt und nicht die Originale.

So jetzt zu der Erklärung, was ein Titel ist: Ein Titel ist ein Verfahren beendendes Urteil, Teilurteil, Beschluss, Vollstreckungsbescheid etc.

Vielleicht kann mal jemand Sandra einen Titel noch besser erklären.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Sandra86
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#9

31.01.2006, 14:17

ja genau, du hast mein problem erkannt *g*

Ja genau das soll ich machen. Das mit den Kopien ist klar.. habe die immer kopiert und dann ran gemacht...

aber manchmal soll ich auch andere schriftsätze mit anfügen.. wenn auf der kostenrechnung steht "Erstgespräch" oder sowas ähnliches.. was mach ich denn da ran?

Danke noch mal, dass ihr euch hier alle mit mir den kopf zerbrecht!
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Kathy
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#10

31.01.2006, 14:27

Vielleicht, wenn zu dem Erstgespräch ein Schreiben oder eine Aktennotiz vorhanden ist?
Wenns das net ist dann :bahnhof

MfG Kathy

PS: Zum Glück musste i sowas net machen.
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