Grundsätzliche Frage zu PKH

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Nine
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#11

30.07.2008, 11:48

Kann mir hier keiner helfen??? :-(
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koffeinkonsumentin
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#12

30.07.2008, 12:50

Du hast einmal was von einer 0,65 GG geschrieben und einmal 0,65 VG. Hast du dich da verschrieben oder wirklich beide 0,65 abgerechnet?

Also wenn du eine Geschäftsgebühr bekommen hast, ist es ja schonmal richtig nur eine 0,65 VG genommen zu haben.
Wenn bei den außergerichtlichen Kosten noch was offen steht (ist ja der Fall, wenn ich das richtig verstanden hab), würde ich die weiter von der Mandantin anfordern. PKH ist ja nur für's gerichtliche.
Gleichzeitig würde ich die Gegenseite auffordern, die Hälfte der eurer Mandantin entstandenen außergerichtlichen Kosten zu zahlen, da das ja der Vergleich vorsieht. Sobald ihr die habt, der Mandantin den Betrag zurückerstatten bzw. wenn die Rg. bis dahin eh noch nicht bezahlt ist, weiter Rest von Mandantin anfordern.
Beim Gericht hätte ich den Vorschuss auch nicht angegeben, sondern halt nur, dass ihr ne GG erhalten habt und dementsprechend nur ne 0,65 VG in Ansatz bringt.
So, hoffe das war nicht zu verwirrend ;)

Jemand anderer Meinung?
Nine
Daueraktenbearbeiter(in)
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#13

31.07.2008, 18:45

Nein, also, abgerechnet hab ich bisher nur eine 0,65 VG, und zwar im PKH-Festsetzungsantrag.
Gut, dann rechne ich mal mit der Gegenseite und der Mdtin ab.
Also ist es generell aber erlaubt, von der Mdtin. jetzt die vorgerichtlichen Gebühren zu verlangen? Das hilft mir schon eine Menge :-) Danke schön...
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