in unserer Kanzlei beschäftigt uns gerade eine Kindesunterhaltssache. Das Jugendamt leistet Unterhaltsvorschussleistungen an die Kindesmutter. Die Mutter hat uns nun mit der Vollstreckung beauftragt und die Beistandsschaft des Jugendamtes beendet. Auf Nachfrage teilte das Jugendamt mit, dass der bestehende Titel dort nicht herausgegeben wird, da Zahlungen an die Mutter geleistet werden. Können wir den Titel nun trotzdem verlangen, um den rückständigen sowie laufenden Differenzunterhalt zu vollstrecken?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.