Ist mir alles neu, was Ihr hier über die PZU sagt. Das geht ganz einfach, wie oben beschrieben. So wird es hier immer gehandhabt. Dazu brauchen wir keinen GVZ.
Es geht rein um den Nachweis der Zustellung. Und eshandelt sich um die oben beschriebenen gelben Umschläge, die man bei der Post erhält.
Ist auch nichts mit Hintertürchen, sondern ganz normal. Verstehe grad nicht, was Ihr meint.
Es geht ja auch nur um die Zustellung von Aufforderungsschreiben, meist nebst Forderungsaufstellung. Dazu brauchen wir doch den GVZ noch gar nicht.
Ayla
PZU im großen Umschlag - wie machich das?
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Ist ja interessant. Die Verwunderung beruht darauf, daß es als gesicherte Erkenntnis gilt (galt?), daß Anwälte nicht per PZU zustellen können.
- skugga
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Ich habe mal Tante Guhgl (und explizit auch die mit PZU befaßten Firmen) angeschaut und auch nur was von Zustellung durch Behörden, Gerichte o. ä. gelesen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Ist heute der 1. April.
Es geht nicht!!!! Anwälte können nicht wirksam per PZU zustellen. Diese Zustellungen sind alle null und nichtig.
Eine PZU ist dafür da, daß nachgewiesen ist, daß ein bestimmtes Schriftstück beim Adressaten angekommen ist. Durch den GV wird beurkundet, daß er das Schriftstück in den Umschlag gesteckt hat und den verschlossenen Umschlag zur Post gegeben hat. Und das dürfen im Parteibetrieb eben nur Gerichtsvollzieher. Und ansonsten auch Behörden.
Niemand anderes kann dies wirksam beurkunden und solche Zustellungen sind auch völlig für die Katz!
Es geht nicht!!!! Anwälte können nicht wirksam per PZU zustellen. Diese Zustellungen sind alle null und nichtig.
Eine PZU ist dafür da, daß nachgewiesen ist, daß ein bestimmtes Schriftstück beim Adressaten angekommen ist. Durch den GV wird beurkundet, daß er das Schriftstück in den Umschlag gesteckt hat und den verschlossenen Umschlag zur Post gegeben hat. Und das dürfen im Parteibetrieb eben nur Gerichtsvollzieher. Und ansonsten auch Behörden.
Niemand anderes kann dies wirksam beurkunden und solche Zustellungen sind auch völlig für die Katz!
Mal so in die Runde werf:
Man kann doch beim Einschreiben/ Rückschein die persönliche Zustellung vermerken.
Guckst du:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&s ... 16040_3906
Man kann doch beim Einschreiben/ Rückschein die persönliche Zustellung vermerken.
Guckst du:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&s ... 16040_3906
@ayla....jetzt bin ich extrem neugierig geworden....diese umschläge scheint ihr ja irgendwo bestellen zu müssen und diese formulare (oder was auch immer)
stell doch mal den entsprechenden link hier rein, damit wir anderen ungläubigen uns das mal anschauen können
stell doch mal den entsprechenden link hier rein, damit wir anderen ungläubigen uns das mal anschauen können
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
- Darkeyes
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Ist mir auch neu, dass diese gelben PZU's vvon Anwälten verschickt werden.
Für die Zustellung ist und bleibt der GVZ oder das Gericht zuständig!!!
Für die Zustellung ist und bleibt der GVZ oder das Gericht zuständig!!!
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
- Ayla
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Wir bestellen die bei der Deutschen Post, Geschäftsbereich Vertrieb, Gewerbekunden, in Bielefeld. Betrifft: Bestellung Zustellungsurkunden für Postzustellungsauftrag
Hab ich jetzt mal von unserem letzten Bestellschein abgeschrieben.
Die umschläge dazu gibt es bei Kohlhammer, Deutscher Gemeindeverlag. Dort kann man die inneren Umschläge (Art.-Nr. 00/011/2701/58) und die äußeren Umschläge (Art.-Nr. 00/011/2718/58) bestellen.
Bei der Post bekommen wir die gratis, die Umschläge von Kohlhammer müssen wir bezahlen.
Soweit ich das weiß, machen die das seit vielen, vielen Jahren hier so. Und es wurde noch nie was zurückgewiesen.
Daher wundert es mich, dass das anscheinend kein anderer Anwalt hier zu machen scheint. Es kann ja aber nicht unwirksam sein, sonst würden wir es ja wohl nicht machen. Und immerhin ist es teurer, als ein Einschreiben (5,60 € Porto war es bis vor kurzem, den neuen Preis weiß ich noch nicht).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Chef das so macht, obwohl es unwirksam ist.
Komisch. Mir kreisen Fragezeichen überm Kopf.
Ayla
Hab ich jetzt mal von unserem letzten Bestellschein abgeschrieben.
Die umschläge dazu gibt es bei Kohlhammer, Deutscher Gemeindeverlag. Dort kann man die inneren Umschläge (Art.-Nr. 00/011/2701/58) und die äußeren Umschläge (Art.-Nr. 00/011/2718/58) bestellen.
Bei der Post bekommen wir die gratis, die Umschläge von Kohlhammer müssen wir bezahlen.
Soweit ich das weiß, machen die das seit vielen, vielen Jahren hier so. Und es wurde noch nie was zurückgewiesen.
Daher wundert es mich, dass das anscheinend kein anderer Anwalt hier zu machen scheint. Es kann ja aber nicht unwirksam sein, sonst würden wir es ja wohl nicht machen. Und immerhin ist es teurer, als ein Einschreiben (5,60 € Porto war es bis vor kurzem, den neuen Preis weiß ich noch nicht).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Chef das so macht, obwohl es unwirksam ist.
Komisch. Mir kreisen Fragezeichen überm Kopf.
Ayla