Unfallsache Aktenanlage

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Gast

#1

30.11.2006, 08:45

Guten Morgen!

Hab neue Unfallsache reinbekommen. Einmal wg. Schadenersatz, Mandant ist Halter. Dann noch wg. Schmerzensgeld, Mandantin ist Fahrerin.

Legt man jetzt zwei Akten an?
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#2

30.11.2006, 09:04

Wir legen da schon immer zwei Akten an.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Trollinchen

#3

30.11.2006, 09:08

guten Morgen alle zusammen,

auch wir legen immer eine SE und eine SG-Akte an.
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#4

30.11.2006, 09:11

Guten Morgen Hed,

ich lege solche Dinge meist in einer Akte an. Dies deshalb, weil ich mit dem ersten Anspruchschreiben an die Versicherung den kompletten "Schaden" melde. Ich kündige also an, dass ich den Schaden am Fahrzeug geltend machen werde, sobald mir die Reparaturkostenrechnung bzw. das Gutachten vorliegt.

Darüber hinaus teile ich mit, dass sich die Fahrerin in ärztlicher Behandlung befindet und wir uns melden, sobald die Behandlung abgeschlossen ist.

Ich hatte sowas auch mal in 2 Akten angelegt, das hatte aber den Nachteil, dass sich die gegnerische Versicherung in ihren Schreiben an uns oft auf beide Sachen bezogen hat (Schadenersatz und Schmerzensgeld), dann musste ich das Schreiben der Versicherung kopieren, um es dann in die jeweils andere Akte zu packen zur Komplettierung. War blöd.

Abrechnen kannst Du dann beides ganz normal, nämlich dann, wenn es erledigt ist, auch nacheinander.

Schneeflocke
Bärchen

#5

30.11.2006, 09:19

Wir legen die Sachen auch immer nur in einer Akte an. Früher haben wir das im alten Büro getrennt, aber die gegn. Vers. hat sich dann quer gestellt wegen der RA-Kosten. Die haben gesagt, dass die für den 2. Mdt. nur eine Erhöhungsgebühr tragen wollen, was natürlich quatsch ist.

Aber schon allein aus dem Grunde, dass meistens in beiden Akten dann die Vers. angeschrieben werden muss und der Unfallhergang beschrieben werden muss, bestellen wir uns gleich für beide und brauchen uns nicht 1000 x wiederholen. Ferner schreiben die gegn. Vers. auch gerne in einem Schr. zu beiden Vorgängen etwas, da dort nur eine Schadens-Nr. gibt. Dann muss man die Schr. so oder so kopieren. Ich finde, es gibt nur Vorteile.

Gruß Nina
Gast

#6

30.11.2006, 09:52

:zustimm @ nina und schneeflocke
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#7

30.11.2006, 10:01

Hallo,

alles in eine Akte zu packen hat aber auch Nachteile.

Nämlich dann, wenn Halter und verletzte Person nicht den gleichen Nachnamen haben. Vor ein paar Tagen reichte verletzte Mandantin den verlängerten Krankenschein ein und Arztrechnungen. Ich wollte das der Versicherung mitteilen. Akte lief jedoch auf Namen des Halters, der anders heißt, als verletzte Person. Der Name fiel mir aber beim besten Willen nicht mehr ein.

Mein Azubi mußte also nach der Unfallakte suchen. Alles raus aus den Schränken und blättern. Die Aktion dauerte ein wenig, sie fing bei A an und Mandant lag bei S im Aktenschrank. Azubi haßt mich heute noch deswegen. Ja, Ja..... man wird alt. Grins.

Schneeflocke
Bianca
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 300
Registriert: 21.04.2006, 11:39
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Gera

#8

30.11.2006, 10:46

Wir legen auch immer zwei Akten an. Hab mal irgendwo gelesen, dass es auch nur dann getrennt abgerechnet werden kann, ansonsten wenn in einer Akte alles bearbeitet wird auch nur ein Abrechnung und entsprechend weniger Geld. Bei der Beschreibung des Unfallhergangs kopieren wir dann alles von der ersten Sache, dauert also nicht wirklich länger. Und ich finde, es ist übersichtlicher, weil die Akte nicht so dick ist. :lol:

Liebe Grüße
Bianca
Bärchen

#10

30.11.2006, 16:18

schneeflocke hat geschrieben:Hallo,

alles in eine Akte zu packen hat aber auch Nachteile.

Nämlich dann, wenn Halter und verletzte Person nicht den gleichen Nachnamen haben. Vor ein paar Tagen reichte verletzte Mandantin den verlängerten Krankenschein ein und Arztrechnungen. Ich wollte das der Versicherung mitteilen. Akte lief jedoch auf Namen des Halters, der anders heißt, als verletzte Person. Der Name fiel mir aber beim besten Willen nicht mehr ein.

Mein Azubi mußte also nach der Unfallakte suchen. Alles raus aus den Schränken und blättern. Die Aktion dauerte ein wenig, sie fing bei A an und Mandant lag bei S im Aktenschrank. Azubi haßt mich heute noch deswegen. Ja, Ja..... man wird alt. Grins.

Schneeflocke
Habt ihr denn nicht nach dem Gegner gesucht? Das ist das schöne an RA-Micro. Dann gibst du den Nachnamen vom Gegner ein, und schon hast du die Akte.

Bzw. wir legen dann für den 2. Mandanten auch eine Adresse an und fügen diese in die Akte ein. Wenn wir dann nur den Namen von dem 2. Mdt. haben, dann gucke ich in die Adresse und siehe die Verknüpfung zu der jeweiligen Akte.

Wir haben deswegen noch nie Probleme gehabt. (Und mein alter Chef hatte zu 90 % nur Verkehrsunfälle gehabt und wir hatten nie Probleme, und das bei fast 50 neuen Akten pro Woche!)

Gruß Nina
Antworten