Fristen im Verwaltungsrecht

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Lieselchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 04.06.2006, 18:49
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#1

28.06.2008, 13:14

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich fange am Montag eine neue Stelle an und bräuchte eine Übersicht über verwaltungsrechtliche Fristen im EA- und Hauptsacheverfahren. Und eventuelle sonstige zu beachtende Fristen. Ich war zwar auch im Verwaltungsrecht bislang tätig, aber um die Fristen haben wir uns im Kollektiv gekümmert. Jetzt bin ich verantwortlich.

Schöne grüße und vielen Dank!
Gast

#2

28.06.2008, 13:22

Im Verwaltungsrecht kenne ich jetzt nur die wichtigste Frist gegen einen Bescheid:

Widerspruch gegen Bescheid innerhalb eines Monats. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann man wieder innerhalb von einem Monat Klage erheben und somit das gerichtliche Verfahren eröffnen.
Tiffy25
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 17.11.2006, 16:07
Wohnort: Marl, Ruhrgebiet

#3

30.06.2008, 14:17

Es gibt so ein Buch, ich glaub das heißt Fristentafel oder so!? Ist auf jeden Fall rot weiß gestreift, das stand in meiner alten Kanzlei und enthielt alle relevanten Fristen.

Ansonsten ist es im Verwaltungsrecht ja meist so, dass du gegen Bescheide etwas machst und die sind - bürgerfreundlich wie unsere Behörden ja sind :-) - immer mit einem Rechtsbehelf gepolstert!!

Widerspruchsverfahren wurden in einigen Bereichen abgeschafft - zumindest in NRW...

LG
Antworten