PKH bewilligt ohne Beiordnung

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samara
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#1

23.06.2008, 08:29

HI! In einer arbeitsgerichtlichen Sache (Lohnforderung) wurde unserem MA PKH bewilligt, unsere Beiordnung aber mangels Erdorderlichkeit (einfacher Sachverhalt) abgewiesen. Sollte man dagegen vorgehen? Oder macht es keinen Sinn? Ich kann mir nicht vorstellen, wie man die Erdordelrichkeit begründet. Andereseits machen andere Gerichte ganz normal PKH mit Bewilligung in ähnlichen Fällen... Hat jemand damit Erfahrung??
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Smilie
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#2

23.06.2008, 10:19

Jemand hatte mal geschrieben, dass die Gerichte in letzter Zeit zwar PKH jedoch ohne Beiordnung bewilligen.

Ich würde auf jeden Fall dagegen vorgehen. Dann müsste mal halt angeben, dass der Mandant keine Ahnung hat - vielleicht kann er kein deutsch oder so... Ein Versuch ist es wohl wert. Dann kann man immer noch weiter sehen...
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Mops
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#3

23.06.2008, 10:30

@smilie: Ich war das. Aber das galt für ZV

In einer arbeitsrechtlichen Sache würde ich schon Beschwerde einlegen. Voraussetzung für PKH ist 114 ZPO:

Partei nicht in der Lage, Kosten zu tragen (+)
hinreichende Erfolgsaussicht (+)
nicht mutwillig (+)

Voraussetzungen liegen damit alle vor.
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Adora Belle
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#4

23.06.2008, 12:27

Jo, für die PKH liegen die Voraussetzungen vor. Die hat sie aber auch bekommen. Es geht doch um die Beiordnung. Und da schaut das Gericht halt schon, ob die auch notwendig (erforderlich) ist. Muß man dann eben weiter begründen, warum es ohne Anwalt nicht geht.
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Smilie
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#5

23.06.2008, 12:29

@ Mops - sorry - hatte vergessen, dass Du das warst.

Ich würde halt auch noch weiter begründen, warum gerade Ihr beigeordnet werden müsst. (Sprache, Schwierigkeit usw.)
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samara
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#6

23.06.2008, 12:36

Ja, er hat Probleme mit Deutsch. Aber ich dachte, dass dies kein wichtiger Grund ist - er kann sich doch eines Dolmetschers bedienen...

Mir fehlen die Argumente, warum die Beiordnung notwendig ist... Ich würde am liebsten schreiben, dass wir bei anderen Gerichten damit keine Schwierigkeiten hatten... :cry:
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puppa2402
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#7

23.06.2008, 12:39

Der Dolmetscher muss doch auch bezahlt werden. Wenn er nicht ausreichend Deutschkenntnisse hat, muss er doch wenigstens gut rechtlich beraten sein. Ich würde das irgendwie so begründen.
Liebe Grüße
puppa

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