Strafsache abrechnen

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momo
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#1

23.06.2008, 11:50

Hallo Ihr Lieben,
habe mal wieder mein RVG vergessen; könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen:

Akteneinsicht
Anklageschrift
und Termin vorm AG wahrgenommen.

Welche Gebühren entstehend da?
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PeeDee
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#2

23.06.2008, 11:53

Für RVG-Vergesser :wink: http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles ... paltig.pdf

Es gibt die Grundgebühr, jeweils eine VerfG fürs Ermittlungs- und Strafverfahren und eine Terminsgebühr.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Re1108
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#3

23.06.2008, 11:54

hallo,

allso maßgeblich sind die Gebühren 4100 ff
Ward Ihr Pflichtverteidiger oder Wahlanwalt?
Das spielt für die Höhe eine Rolle.

du rechnest ab:

Grundgebühr
Gebühr fürs Ermittlungsverfahren
Gebühr für Verfahren vor Amtsgericht
Terminsgebühr vor Amtsgericht (wenn ihr Pflichtvereidiger gewesen seit und der Termin länger als 5 h dauerte, gibts noch ne Zusatzgebühr)
Auslagen, MwSt.

evtl. noch fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
momo
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#4

23.06.2008, 12:21

danke schön ihr lieben.
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