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anna1988
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#11
20.06.2008, 15:22
Ich kenn es nur so, dass dermandant zu dem gütetermin persönlichen erscheinen müssen
Vollmacht gemäß 141 ZPO
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Catwoman1703
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#12
20.06.2008, 15:28
Gut, dann war ich bei meiner Verhandlung nicht geladen
hat alles mein Ex-Cheffi für mich geregelt.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)
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samara
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#13
20.06.2008, 16:01
Hilft eine Vollmacht nach § 141 ZPO defintiv auch in dem Fall, dass das Gericht das persönliche Erscheinen zu dem Gütetermin angeordnet hat???
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StineP
#14
20.06.2008, 16:02
Japp. Hilft.
Aber beantrage sicherheitshalber die Entbindung vom Erscheinen.