Befreiung von der Pflicht, persönlich zu erscheinen

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anna1988
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#11

20.06.2008, 15:22

Ich kenn es nur so, dass dermandant zu dem gütetermin persönlichen erscheinen müssen

Vollmacht gemäß 141 ZPO :dafuer
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Catwoman1703
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#12

20.06.2008, 15:28

Gut, dann war ich bei meiner Verhandlung nicht geladen :-( hat alles mein Ex-Cheffi für mich geregelt.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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samara
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#13

20.06.2008, 16:01

Hilft eine Vollmacht nach § 141 ZPO defintiv auch in dem Fall, dass das Gericht das persönliche Erscheinen zu dem Gütetermin angeordnet hat???
StineP

#14

20.06.2008, 16:02

Japp. Hilft.

Aber beantrage sicherheitshalber die Entbindung vom Erscheinen.
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