Zweitausfertigung

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grete
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#1

07.11.2006, 09:50

Ich muss eine Zweitausfertigung eines Titels anfordern. Ich kann dazu leider im "Beck`sches Prozessformularhandbuch" nichts finden. Da es schon ewig her ist, da ich so was machen muss, stehe ich mir ganz schön auf dem Schlauch.

Wer kann mir weiterhelfen mit evtl. Text, der ja nicht ellenlang sein muss.

Danke. :roll:
Minimaus

#2

07.11.2006, 10:32

Schreib einfach, dass Du um eine zweite Ausfertigung bittest und schreibst kurz den Grund. Habt Ihr kein ZV Buch. Da stehen meistens auch so Sachen drinnen. Habe jetzt leider keinen Text hier. Müsste erst mal suchen. Habe leider net so viel Zeit. Sry
wild.diva
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#3

07.11.2006, 10:44

Muss man dazu nicht eine schriftliche EV abgeben... Hab das schon mal gemacht, werd mal schauen, ob ich das noch finde...
wild.diva
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#4

07.11.2006, 10:47

Habs gefunden, der Mandant hatte in diesem Fall das Urteil verloren:

Eidesstattliche Versicherung

Hiermit versichere ich,..., nach Belehrung über die Strafbarkeit der Abgabe einer vorsätzlich oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung folgendes an Eides statt:

Im Jahr 1983 habe ich als Unternehmer unter meinem damaligen Namen ... einen Prozess gegen ... geführt. In diesem Prozess war ich anwaltlich vertreten. Nach Abschluss des Prozesses hat mir mein Rechts-anwalt die vollstreckbare Ausfertigung des Titels überlassen. Zahlung ist auf diesen Titel hin nicht erfolgt. Der Titel ist in meinem Haus verloren gegangen und nicht mehr auffindbar.

.........................................., den ......................................
(Ort, Datum)


Hilft dir das weiter?
Minimaus

#5

07.11.2006, 11:13

Das mit der EV wusste ich nicht. Hat mir noch keiner gesagt.
Jara
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#6

07.11.2006, 11:31

Hallo Grete,

was ist denn der Grund für die Zweitausfertigung?

Wenn du z. B. mehrere Schuldner hast, dann reicht das als Grund!
Siehe § 733 ZPO!

Wenn er verloren ging, dann versicherst du einfach in dem Schreiben dass er eben verloren ist und wartest mal ab! Also ich kann mich jetzt nicht erinnern eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt zu haben, hatte diesen Fall aber erst einmal!!!
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wifey
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#7

07.11.2006, 12:12

Die Eidesstattliche Versicherung brauchte man damals auf jeden Fall, wenn der Mdt. den Titel verbummelt hatte - hatten wir leider öfter, weil wir teilweise sehr schusselige Mandanten hatten :-(

Ob das heute noch so ist ....?? Gehe ich einfach mal von aus.

Es kommt also wirklich darauf an, wofür Du die Zweitausfertigung benötigst bzw. warum ....
Viele Grüße

ich
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leilani
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#8

07.11.2006, 12:14

Kenne ich eigentlich auch nur so mit eidesstattlicher Versicherung...
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na

#9

07.11.2006, 18:15

Mir war bisher nicht bekannt, dass man ne eV beifügen muss. Bisher hatte ich aber auch nur 2. Ausfertigungen beantragt, wenn ich gleichzeitig Räumung und PfÜb machen wollte. Da hat ein kurzer Hinweis gereicht.

Aber wenn der Mdt. seinen Titel verbummelt, finde ich es schon sinnvoll, wenn er dies eidesstattlich versichert.
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