Strafsache abrechnen

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momo
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#1

27.05.2008, 14:51

Wir haben nur den Termin vor Gericht wahrgenommen, der Mandant hat Einspruch usw allein eingelegt. Könnt ihr mir sagen, was ich dafür bekomme?
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PeeDee
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#2

27.05.2008, 14:58

Grungebühr 4100
VerfG 4106
TG 4108

Blick ins RVG erleichtert die Abrechnung :wink:
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Sinchen
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#3

27.05.2008, 15:02

:zustimm
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
momo
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#4

27.05.2008, 15:07

Danke schön
momo
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#5

27.05.2008, 15:09

Ich habe grad gesehen, dass es sich um eine Bußgeldsache handelt. Könnt ihr mir da vielleicht noch einmal weiterhelfen?
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PeeDee
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#6

27.05.2008, 15:20

5100, 5107 bzw. 5109 und 5108 bzw. 5110

Versuchs mal wirklich mit dem RVG :wink:
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