Bei mir hat unser Mandant angerufen und gefragt, was wir denn in der Klage mit dem Beweis: Sachverständigengutachten meinen.
Leider wusste ich auch keine Antwort darauf. Weiß jemand, was genau damit gemeint ist?
Sachverständigengutachten
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Falls die vorstehende Ausführung bewiesen werden soll, dann könnte/müsste das im Wege eines Sachverständigengutachtens erfolgen. Sollte dieser Punkt dann streitig sein, wird evtl. ein Sachverständigengutachten eingeholt
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Tastenluder
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Das bedeutet, dass wir einen Beweis antreten, den man durch Sachverständigengutachten nachweisen kann. Dieses SV-Gutachten gibt es aber nicht unbedingt, es kann sein, dass ein Gutachter beauftragt wird, über den Sachverhalt ein Gutachten zu fertigen.
Man muss Tatsachen etc. ja beweisen können, die man in einem SS vorträgt. Und durch den SV-Beweis wird dargelegt, dass, wenn das Gericht es für sinnvoll und notwendig erachtet, ein SV vom Gericht beauftragt werden wird, der das Besagte/Geschriebene in einem SV-Gutachten dementsprechend darlegen wird
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Dass ein vom Gericht bestellter SV ein Gutachten erstellt und das von euch behauptete für richtig erklärt, sofern dies streitig sein sollte und vom Gericht die Richtigkeit angezweifelt wird.
hier kann ich nur
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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Stimme ebenfalls zu. Und noch eine Erklärung: Der Sachverständige ist Helfer des Gerichtes. Er ist Spezialist in einem bestimmten Fachgebiet und kann daher zur Sachverhaltsaufklärung beitragen.