Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Beiordnung und Beistand erklären?
Claudia
Beiordnung / Beistand
- Steffi_1986
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Beiordnung ist, wenn z. b. ein RA als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Da erhält der RA einen Beschluss, in dem ihm das mitgeteilt wird.
Ein Beistand ist z. B. ein Zeugenbeistand. Hier vertritt der RA den Mdt. nur als Zeugenbeistand und wird sonst nicht weiter tätig
Ein Beistand ist z. B. ein Zeugenbeistand. Hier vertritt der RA den Mdt. nur als Zeugenbeistand und wird sonst nicht weiter tätig
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
- Sonne0412
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Mein RA war Beistand einer "Verletzten" im Strafverfahren (gerichtlicher Beschluss liegt vor) und möchte nun seine Kosten festsetzen lassen. Eben als beigeordneter Anwalt. Funtkioniert das?
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Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
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