Beiordnung / Beistand

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Sonne0412
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 80
Registriert: 12.03.2008, 11:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.04.2008, 15:23

Hallo,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Beiordnung und Beistand erklären?
Claudia
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#2

30.04.2008, 15:30

Beiordnung ist, wenn z. b. ein RA als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Da erhält der RA einen Beschluss, in dem ihm das mitgeteilt wird.

Ein Beistand ist z. B. ein Zeugenbeistand. Hier vertritt der RA den Mdt. nur als Zeugenbeistand und wird sonst nicht weiter tätig
Liebe Grüße

Steffi_1986
Benutzeravatar
Sonne0412
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 80
Registriert: 12.03.2008, 11:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

30.04.2008, 15:38

Mein RA war Beistand einer "Verletzten" im Strafverfahren (gerichtlicher Beschluss liegt vor) und möchte nun seine Kosten festsetzen lassen. Eben als beigeordneter Anwalt. Funtkioniert das?
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
Antworten