Kindesunterhalt - Parteibezeichnung/Klageantrag
Wenn die Eltern verheiratet sind und evtl. getrenntlebend sind, dann klagt die Mutter im Namen des Kindes.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet ist das Kind Kläger (gesetzlich) vertreten durch die Kindesmutter.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet ist das Kind Kläger (gesetzlich) vertreten durch die Kindesmutter.
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hätte das genau so gesagt wie Schlaubi --> Kind ist Kläger und wird vertreten durch seine Mutter ... aber ich wusste gar nicht, dass es einen Unterschied gibt, ob die Eltern noch verheiratet sind und getrennt leben oder schon geschieden/nicht verheirat ... wieder was dazu gelernt
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!