Urlaubstage bei Schwangerschaft

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suncat
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#1

17.03.2008, 12:29

Ich muß mal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen!

Meine kleine Schwester ist schwanger :daumen . Sie hat für dieses Jahr ihren Urlaub schon geplant und es bleiben auch noch Urlaubstage übrig. Jetzt wollte sie morgen mal nen Tag freimachen und es wurde ihr von der Verwaltung gesagt, dass sie keinen Urlaub mehr übrig habe, der Urlaub könne ja nicht voll genommen werden, weil sie schließlich Anfang September in Mutterschaftsurlaub gehen würde und sie deshalb nicht Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub haben würde.
Hä! Kann das sein. Ich glaube nicht! Meine Schwester hat doch trotzdem auf den ganzen Jahresurlaub Anspruch. Sie ist doch nicht gekündigt, sie ist doch "bloß" schwanger! (Trallala wie ich mich freue... ich werde Tante .... endlich ....)
Liebe Grüße

suncat
Kimmy

#2

17.03.2008, 12:38

ich kenne das auch nur so, dass der Urlaub anteilsmäßig gewährt wird. Schließlich arbeitet Deine Schwester ja dann nicht mehr, sondern ist in Mutterschutz/Erziehungsurlaub und sowieso nicht da, somit hat sie auch keinen Urlaubsanspruch.

So habe ich das im Kopf und kommt mir eigentlich auch logisch vor.

Glückwunsch an die Schwester!
Kordu

#3

17.03.2008, 12:42

Als erstes erst einmal: Glückwunsch!! Bild

Zu Deiner Frage:

Guck mal hier:

http://www.mittelstand-und-familie.de/x ... 21-de.html

Im letzten Absatz heißt es:

"Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden."
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suncat
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#4

17.03.2008, 17:53

Vielen Dank für Eure Antworten!
Hab mich jetzt mal ein bißchen umgesehen, auch auf Deiner genannten Seite Kordu und bin zu dem Entschluss gekommen, dass nach § 17 I BEEG der Urlaub um je ein Zwölftel während der Elternzeit gekürzt werden kann. Allerdings ist doch die 6-wöchige Frist vor der Geburt nach § 3 II MSchG noch keine Elternzeit!
Was kapier ich da jetzt nicht? Könnt Ihr es mir noch mal verklickern?
Ich habe da eine sehr geteilte Meinung zu diesem Thema. Einerseits stimme ich mit der Meinung von Kimmy überein, andererseits denke ich mir, tja, was denke ich mir, weiß nicht. (Meine Schwester hat sehr sehr hohen Blutdruck und ich würde ihr jeden Tag zusätzlichen Urlaub gönnen, schon gleich, weil ihre Arbeitstage immer mind. 10 Stunden haben und sie abends immer total kaputt nach Hause kommt).
Liebe Grüße

suncat
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Pepples
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#5

17.03.2008, 17:59

Soweit ich weiß zählen die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt mit, d.h. der Urlaub wird zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnet. Erst dann beginnt die Elternzeit und das Arbeitsverhältnis ruht.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Autotextkönigin
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#6

17.03.2008, 18:04

Aus zweimaliger Erfahrung darf ich berichten: Es zählt - wie Pepples schrieb - die Zeit bis zum Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt). Sie bekommt also anteiligen Jahresurlaub.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Kordu

#7

17.03.2008, 18:06

suncat hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Antworten!
Hab mich jetzt mal ein bißchen umgesehen, auch auf Deiner genannten Seite Kordu und bin zu dem Entschluss gekommen, dass nach § 17 I BEEG der Urlaub um je ein Zwölftel während der Elternzeit gekürzt werden kann. Allerdings ist doch die 6-wöchige Frist vor der Geburt nach § 3 II MSchG noch keine Elternzeit!
Nein, das ist keine Elternzeit!
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suncat
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#8

17.03.2008, 18:25

Das würde ja bedeuten, sie hat Anspruch auf ihren gesamten Jahresurlaub 2008, bzw. bis 8 Wochen nach der Geburt, also bis ca. 8 Dezember, Baby soll ja erst am 6. /7. Oktober kommen!
Also, wenn die Autotextkönigin aus zweimaliger Erfahrung spricht, nehme ich das jetzt einfach mal so an! :D
Ich danke Euch liebe Mädels und gehe jetzt mal weiterkochen!
Liebe Grüße

suncat
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#9

17.03.2008, 19:29

Fast richtig, da sie nicht mehr den ganzen Dezember angerechnet bekommt.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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