Honorarausfallversicherung

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advocatus diaboli
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#11

13.03.2008, 14:24

"zur o.g. Versicherung überreichen wir anbei vollstreckbare Ausfertigung des Titels, und zwar ..., sowie Ablichtung der eV des Mandanten vom ... und bitten um Ausgleich auf unser Konto blabla. Auf unsere Forderung sind keine / sind Zahlungen in Höhe von ... geleistet worden."

Weniger ist mehr. ;)
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Christina83
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#12

13.03.2008, 14:42

Also für mich hört sich das grundsätzlich nicht übel an. Wir haben mindestens 3 bis 5 Fälle im Jahr bei denen wir erfolglos gegen den eigenen Mandanten vollstrecken. Und meist sind es doch eh solche Kandidaten, bei denen im Leben nix mehr zu holen sein wird.

Gut man bleibt auf den Vollstreckungskosten sitzen, aber im Schnitt dürften doch mind. 60 - 70 % der Forderung von der Versicherung dann ausgeglichen werden.

Wesentlich besser als gar nix, oder endlose Ratenzahlung bei der dann 10 Euro im Monat kommen würden.....
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Christina83
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#13

13.03.2008, 14:46

Ach so, hätte ich fast vergessen, wäre ganz super von Dir, wenn Du mich vielleich auf dem Laufenden halten könntest, wie schnell bzw. überhaupt eine Zahlung von der Versicherung erfolgt ist....
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advocatus diaboli
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#14

13.03.2008, 14:47

Die Frage ist natürlich, ob und wann seitens des Versicherers gekündigt wird, wenn die Inanspruchnahme aus dortiger Sicht dann doch zu weit geht.

Aber generell dürfte es, auch bezogen auf "nur" ein Jahr, sicher eine überlegenswerte Investition sein, wenn man bedenkt, daß für den "Einsatz" offenbar problemlos ein Vielfaches zurückgezahlt wird.
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tweety79
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#15

13.03.2008, 14:53

@curry: Wir haben noch einen KFB. Den kann man ja wohl leider auch nicht mit angeben (dürfte ja unter Kosten für Titulierung fallen). Schuldner hat schon mal zwei Zahlungen geleistet, die habe ich jetzt mit diesen Kosten für KFB und ZV verrechnet. Hauptforderung kommt ja eh erst zum Abschluss, richtig? Erst Zinsen und Kosten.

Mein Schreiben sieht jetzt übrigens so:

"in der vorbezeichneten Angelegenheit überreichen wir Ihnen in der Anlage eine Kopie des Schreibens des Obergerichtsvollziehers .... vom 11. März 2008, wonach sich ergibt, dass über das Vermögen des Schuldners am 7. März 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Wir melden daher folgenden Schadensfall:

- Honorarforderung gemäß Vergleich des Amtsgerichts
......... vom 20.07.2007 in Höhe von 2.169,31 EUR.

Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches fügen wir in der Anlage bei. Wir bitten um zeitnahe Regulierung.

Mit freundlichen Grüßen"

Kann man das so schreiben oder ist das mal wieder zu umständlich???

@advocatus diaboli: Es gibt ja einen Grenzwert von 10.000,00 EUR pro Versicherungsfall im Jahr. Also mehr geht nicht. Haben die Versicherung auch erst mal nur für ein Jahr abgeschlossen und nehmen sie jetzt erstmals in Anspruch.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Majana
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#16

13.03.2008, 15:01

Dein Schreiben find ich gut. Berichte doch dann bitte, ob die auch wirklich so bezahlt haben. Klingt ja schon gut so eine Honorarausfallversicherung...

LG Majana
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advocatus diaboli
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#17

13.03.2008, 15:03

@tweety79: Stimmt, da hatte ich mich bzgl. der 10.000 Euro vertan (oder jedenfalls mißverständlich ausgedrückt).

P.S.: Ich bin entzückt, daß es jetzt sogar eine automatische Verlinkung zu Amazon für mich gibt. :D
edit: jetzt ist sie schon wieder weg
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Curry
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#18

13.03.2008, 15:27

Bezüglich der 10000€ hab ich hier was von der Alli..z:

"...Die Versicherungssumme von 10.000 EUR je Versicherungsfall und je Sozius stellt gleichzeitig die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar."

Das verstehe ich jetzt so, dass es wirklich nur bis zu 10000EUR im Jahr gibt.
Curry

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tweety79
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#19

13.03.2008, 15:38

Ja, Curry, so verstehe ich das auch.

@Majana: Mal sehen, was Chef morgen dazu sagt. Der modelt es bestimmt wieder bis aufs kleinste Detail um und letztendlich hätte er es komplett selber schreiben können :twisted:
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