WEG-abrechnen

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momo
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#1

10.03.2008, 15:46

Hallo,

ich weiß, dass man ab 2006 die WEG nur als eine Person abrechnen darf. Das hat mir mein Chef auch bestätigt. Die Gegenseite hat diese aber mit 3,3 abgerechnet. Gibts dazu ein Urteil das ich beifügen kann? weil ich darf ja zum KAA auch Stellung nehmen.
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sunshine24
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#2

10.03.2008, 16:04

Wir hatten auch gelernt, dass es bei WEG keine Erhöhungsgebühr mehr gibt ... da gibts sicher irgendwas, wo das steht, hast schon mal gegoogelt? Ich schau auch mal nach, vielleicht find ich was.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
momo
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#3

10.03.2008, 16:11

also ich hab nix gefunden du? Wir würdet ihr den das eigentlich Schreiben wenn ihr was am KfA oder KAA der Gegenseite was zu beanstanden habt?Hab ich noch nie gemacht
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sunshine24
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#4

10.03.2008, 16:23

Hab jetzt auch nichts gefunden - leider.

Kam das von der Gegenseite direkt oder übers Gericht? Ich würd am besten mal deinen Chef fragen, wie du das genau schreiben sollst, weil dir ja eigentlich eine Quelle fehlt, auf die du dich beziehen würdest ... der weiß doch bestimmt ne gute Lösung
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Katharina80
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#5

10.03.2008, 16:29

Also, ich habe das mal ausgegoogelt und dabei das gefunden, vielleicht hilft Dir das ja:

Kammergericht - LG Berlin
13.4.2006
1 W 108/06

Keine Erhöhung der Verfahrensgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG.

VV RVG Nr. 1008
WEG § 43

Aktenzeichen: 1W108/06 Paragraphen: RVGVVNr.1008 WEG§43 Datum: 2006-04-13
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17595
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sunshine24
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#6

10.03.2008, 16:49

Hab den Beschluss gefunden, den Katharina80 zitiert hat

Da gibts dann auch einen Absatz, in dem das steht, dass die Verfahrensgebühr nicht erhöht werden darf. Hoffe, das hilft ein wenig
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