Fristverlängerung - Wie den Antrag formulieren ???

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Refa_Cologne_M
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 25.09.2007, 23:42
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#1

06.03.2008, 10:48

Hallo ihr lieben,

könnt ihr mir ein wenig bei der Formulierung eines Antrages auf Fristverlängerung helfen ????

Zur Sache :

Gegen Kindergeldbescheid brauch ich so dringend wie möglich einen rechtssicheren Antrag auf Fristverlängerung zum Widerspruch.
Bisher endet die Widerspruchsfrist am 10.03.2008 die ich jedoch um mindestens DREI wochen verlängern muss.

Für eure Formulierungsvorschläge bedanke ich mich schon jetzt und wünsche euch noch einen angenehmen Arbeitstag ^^


Liebe Grüße aus Berlin
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#2

06.03.2008, 10:54

Also wir schreiben immer in etwa so:

.... bitten wir um Verlängerung der gesetzten Frist um drei Wochen.

Zur Begründung geben wir an, dass der allein mit dem Vorgang befasst Unterzeichnete sich kurz vor Antritt seines Jahresurlaubes befindet und derzeit noch mit anderen fristgebundenen Aufgaben befasst ist. Ferner ist eine Rücksprache mit dem/der Mandanten/in notwendig, die erst nach Urlaubsrückkehr des Unterzeichneten stattfinden kann."

Ich weiß ja nicht genau, warum Du die Frist verlängern lassen musst, aber wenn es wg. Urlaubs vom Chef ist, schreiben wir es so wie vorstehend.

LG ebenfalls aus Bärlin

Bibi
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Benutzeravatar
Refa_Cologne_M
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 25.09.2007, 23:42
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#3

06.03.2008, 10:57

Verlängerung muss beantragt werden, da die Tochter des AS sich Unterlagen, die dringend benötigt werden, aus Venezuela zusenden lassen muss.

Die Frage war jetzt eher privat als beruflich gedacht ^^^


Vielleicht hast du ja da noch eine Idee zu ^^
Benutzeravatar
Anne8
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 21.01.2008, 08:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Rostock

#4

06.03.2008, 11:05

Wenn Du sagst, Fristverlängerung zum Widerspruch, meinst Du da Widerspruchsgebründung? Ist die Widerspruchfrist selbst nicht eine Notfrist und damit unverlängerbar?
Lasst mich Arzt, ich bin durch.
Benutzeravatar
jacqueline k
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 270
Registriert: 10.07.2007, 13:12
Wohnort: bei Berlin

#5

06.03.2008, 11:07

Löst der Widerspruch denn Kosten aus? Bin nämlich auch der Meinung, dass diese Frist - wenn es sich nur um die Einlegung des Widerspruchs handelt - nicht verlängerbar ist.
:blumen
Blumige Grüße
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#6

06.03.2008, 11:08

Oh, an die Notfrist hab ich gar nicht gedacht. Asche auf mein Haupt.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
bianca82
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 05.12.2006, 09:42
Wohnort: Parchim

#7

06.03.2008, 11:09

Denke auch, dass die Widerspruchsfrist nicht verlängerbar ist.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#8

06.03.2008, 11:14

das wäre auch meine frage gewesen ich denke nicht das die einlegung des einspruchs verlängert werden kann! w. Notfrist!
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Refa_Cologne_M
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 25.09.2007, 23:42
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#9

06.03.2008, 11:16

Autsch, aber wie soll ich denn einen Widerspruch begründen, ohne die venzuelischen Unterlagen in der Hand zu haben. Ansonsten schreibe ich einfach nen Widerspruchszweizeiler und habe doch dann einen Monat Zeit für die Widerspruchsbegründung oder verstehe ich da etwas falsch ????
Kimmy

#10

06.03.2008, 11:16

:zustimm Widerspruch/Einspruch muss eingelegt werden, nur die Begründung kann verlängert werden.
Antworten