Terminsgebühr

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momo
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#1

25.02.2008, 17:47

Wisst ihr, ob ich die Terminsgebühr im KfA bekomme, wenn ein VU ergangen ist, weil keine Verteidigungsanzeige bei Gericht eingegangen ist?

§ 331 Abs. 3 ZPO
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Josie
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#2

25.02.2008, 17:50

Ich denke es gibt dann die Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG, dies ist eine 0,5 Gebühr.
Gast

#3

25.02.2008, 17:51

Ja das ist richtig eine 0,5 Terminsgebühr!
momo
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#4

25.02.2008, 17:54

Ach ja stimmt ja.
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Coonie
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#5

25.02.2008, 20:03

Jupp und beim zweiten VU, also falls der Gegner Einspruch einlegt und im zweiten Termin wieder nicht erscheint, dann kannst du deinen KFA korrigieren und die volle 1,2 TG geltend machen. *grins*
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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petramaus
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#6

25.02.2008, 21:39

:zustimm Dem kann ich mich wieder mal nur anschließen. 3105 TG beim 1. VU und beim 2. VU sinds dann 1,2
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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