Korrekturlesen meines Arbeitszeugnisses

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Gast

#1

22.02.2008, 12:08

Hallo.

Wenn sich jm mit Arbeitszeugnissesn auskennt, würd ich mich freuen, wenn jm mal drüber schauen könnte. Hab das aus allen möglichen Mustern zusammen gebastelt. Meine Chefin schiebt sogar sowas auf mich :?



Frau x, geboren am x trat am x in die Kanzlei der Unterzeichnerin als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Sie wurde nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung am 02.1.2006 in das Angestelltenverhältnis übernommen und ist seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen in der Kanzlei tätig.

Frau x ist als Rechtsanwaltsfachangestellte ist mit vielfältigen Tätigkeiten in unserer Kanzlei betraut.

Ihren Aufgabenbereich umfasst dabei die Erstellung der außergerichtlichen Aufforderungsschreiben, die Fertigung von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheides und der Erwirkung der Vollstreckungsbescheide.

Frau x bearbeitet weiterhin selbständig und eigenverantwortlich die komplette Zwangsvollstreckung unseres Büros. Ihr obliegt dabei die Fertigung von Zwangsvollstreckungsaufträgen und die Pfändung von Forderungen.

Zu einem weiteren Aufgabengebiet der Frau x zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten bezüglich des Kostenrechts. Sie erstellt selbständig die Kostenrechnungen, die Anträge auf Kostenfestsetzung sowie der Erstattung von Gebühren im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe und Beiordnung zum Pflichtverteidiger. Des weiteren ist Frau Radivojvic für die Überprüfung der Gerichtskostenabrechnungen verantwortlich.

Sie führt Korrespondenz kompetent mit Mandanten, als auch Behörden. Des Weiteren zählt zu ihren Aufgaben die Koordinierung sämtlicher Termine. Die Fristenkontrolle erledigt sie ebenfalls selbstständig und fehlerfrei.

Sie war vom Beginn ihrer Tätigkeit an, bis zum heutigen Zeitpunkt, sehr engagiert und mit ihren fundierten Kenntnissen auch schon nach kürzester Zeit in der Lage, selbstständig zu arbeiten. Aufgrund ihrer zügigen und fachlich stets guten Arbeitsweise lag ihr Arbeitspensum stets über dem Durchschnitt.

Insgesamt hat Frau x die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber ihrer Vorgesetzten und den anderen Mitarbeitern ist stets vorbildlich. Sie besaß das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und war wegen ihrer freundlichen Art bei Kolleginnen und Mandanten in gleicher Weise beliebt.

Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch, da sie eine berufliche Weiterbildung anstrebt. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr weiterhin privat und beruflich alles Gute.
Kathrin
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#2

22.02.2008, 12:16

candymaus hat geschrieben:Frau x ist als Rechtsanwaltsfachangestellte [highlight=red][s]ist [/s][/highlight]mit vielfältigen Tätigkeiten in unserer Kanzlei betraut.

Ihr[highlight=red][s]en[/s][/highlight] Aufgabenbereich ...
Ist mir nur so aufgefallen... Vom Zeugnis selbst hab ich leider nicht so viel Ahnung. Im 5. Absatz des Zeugnis vielleicht den Namen noch entfernen. Es sei denn es war absicht!
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#3

22.02.2008, 12:17

Hallo Candymaus,

hört sich eigentlich gar nicht schlecht an, aber ich kenn mich leider damit gar nicht aus. Aber bestimmt kann dir hier jemand anderes weiterhelfen, der davon Ahnung hat.

Wollte dir mitteilen, dass du einmal vergessen hast, den Namen der Namen zu x-en. Und zwar im 5 Absatz des Zeugnisses (Zu einem weiteren Aufgabengebiet .... ). Wäre vielleicht gut, wenn du das noch ändern würdest.
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#4

22.02.2008, 12:18

... da war ja jemand schneller als ich ... naja, doppelt hält besser :mrgreen:
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Monte
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#5

22.02.2008, 12:31

Grundsätzlich finde ich das zeugnis ganz gut. Allerdings wäre eine Löschung/Ersatz des Wortes selbstständig vielleicht sinnvoll, da eine häufige Aneinanderreihung dieses Wortes doch sehr übertrieben wirkt, finde ich. Aber ansonsten nicht übel.
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Bino
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#6

22.02.2008, 12:40

Ich finde es auch nicht übel. Das mit dem selbständig sehe ich nicht so dramatisch.

Falls Du viele Überstunden gemacht hast, würde bei uns noch mit drin stehen:

"Besonders hervorzuheben ist, dass sie auch in Zeiten überhöhter Arbeitsbelastung auch jenseits der üblichen Arbeitszeiten engagiert und mit gleichbleibender Qualität tätig war."

Aber dabei sollte man bedenken, dass der nächste Arbeitgeber das dann auchh voraussetzen könnte. Ob man das will????
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#7

22.02.2008, 12:42

Hallo, candymaus!

Ich hab mal den ganzen Text durchgelesen, möchte aber anmerken, dass meine Korrekturen keineswegs die Gültigkeit ausschließlicher Richtigkeit genießen. Will sagen: Hauptsächlich sind mir Sachen aufgefallen, die ich persönlich anders schreiben würde.
Und ich fand den Text insgesamt für ein Arbeitszeugnis ziemlich lang, daher hab ich mich bemüht, ihn ein wenig zu kürzen.
Schau mal rein, ob es dir gefällt, und wenn jemand mehr Ahnung davon hat, hör auf ihn. :wink:

Ich hoffe, ich trete dir dabei nicht zu sehr auf die Füße...



Frau x, geboren am x trat am x in die Kanzlei der Unterzeichnerin als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Sie wurde nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung am 02.1.2006 in das Angestelltenverhältnis übernommen und ist seit diesem Zeitpunkt [s]ununterbrochen [/s] würd ich rausnehmen, klingt wie "schade, dass sie nicht eher ging..." in der Kanzlei tätig.

Frau x ist als Rechtsanwaltsfachangestellte [s]ist [/s]mit vielfältigen vielfältigen klingt komisch, finde ich. Ich würde den Satz ganz raus lassen. Tätigkeiten in unserer Kanzlei betraut.

Ihren Aufgabenbereich umfasst dabei die Erstellung der außergerichtlichen Aufforderungsschreiben, die Fertigung von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheides und der Erwirkung der Vollstreckungsbescheide.
Kürzer: "Ihr Aufgabenbereich umfasst hauptsächlich die Betreuung des außergerichtlichen Forderungseinzuges sowie des gerichtlichen Mahnverfahrens. Weiter obliegt ihr die alleinige Verantwortung in der Zwangsvollstreckungsabteilung."

Zu einem weiteren Aufgabengebiet der Frau x zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten bezüglich des Kostenrechts. Sie erstellt selbständig die Kostenrechnungen, die Anträge auf Kostenfestsetzung sowie der Erstattung von Gebühren im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe und Beiordnung zum Pflichtverteidiger. Des weiteren ist Frau [s]Name[/s] für die Überprüfung der Gerichtskostenabrechnungen verantwortlich.
Zu dem weiteren Aufgabengebiet der Frau X zählt die selbständige und eigenverantwortliche Erstellung von Vergütungsrechnungen sowie Vergütungsfestsetzungsanträgen gegen Gegner, Mandanten und die Staatskasse. Des weiteren ist Frau X für die Überprüfung der Gerichtskostenabrechnungen verantwortlich.

Sie führt Korrespondenz kompetent mit Mandanten, als auch Behörden. Des Weiteren zählt zu ihren Aufgaben die Koordinierung sämtlicher Termine. Die Fristenkontrolle erledigt sie ebenfalls selbstständig und fehlerfrei.
Telefonische und schriftliche Korrespondenz mit Mandanten und Behörden erledigt sie nach Diktat oder eigenverantwortlich. Ebenfalls unterliegen Fristenkontrolle und Terminskoordinierung vollständig der Bearbeitung (naja, nicht die beste Formulierung...) von Frau X.

Sie war vom Beginn ihrer Tätigkeit an bis zum heutigen Zeitpunkt sehr engagiert und mit ihren fundierten Kenntnissen auch schon nach kürzester Zeit in der Lage, selbstständig zu arbeiten. Aufgrund ihrer zügigen und fachlich stets sehr guten Arbeitsweise lag ihr Arbeitspensum stets über dem Durchschnitt.

[s]Insgesamt hat [/s]Frau x hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Ihr Verhalten gegenüber [s]ihrer [/s]Vorgesetzten [s]und den anderen [/s] Mitarbeitern und Mandanten war stets vorbildlich. Sie besaß das Vertrauen ihrer Vorgesetzten und war wegen ihrer freundlichen Art bei Kolleginnen und Mandanten in gleicher Weise beliebt.
Evtl. den Satz rausnehmen, ich glaube, diese Formulierung sagte was schlechtes aus - bin mir aber nicht sicher.

Frau x verlässt uns auf eigenen Wunsch, da sie eine berufliche Weiterbildung anstrebt. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr weiterhin privat und beruflich alles Gute.
und wünschen ihr für ihren privaten und beruflichen Weg alles Gute.


edit: Grmpf... ich schaff es einfach nicht, einen Text vernünftig mit Farbe zu schreiben. Neuer Versuch...
Zuletzt geändert von Zauberdrops am 22.02.2008, 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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#8

22.02.2008, 12:44

Ach so, bei uns steht z. B. auch noch in den Zeugnissen, mit welchen verschiedenen Programmen/Geräten (z. B. Word, Outlook, Power Point)gearbeitet wurde.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Gast

#9

22.02.2008, 13:45

ah super, danke für die schnellen antworten :)

das mit dem Namen is zwar nicht extra, aber auch nicht weiter tragisch :)


Ja viele sagen das Arbeitszeugnis muss lang sein, andere sagen bloss nicht zu viel..immer etwas schwierig. Aber danke für die Korrektur Tipps, werde das gleich alles verbessern
Gast

#10

22.02.2008, 13:48

@ Zauberdrops,danke für die Mühe :D

Ich arbeite nur mit Word .... deswegen hatte ich diesbezüglich nichts erwähnt
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