Mietkaution bei Verkauf des Mietobjekts

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wissensdurst
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#1

22.02.2008, 10:25

Folgender Sachverhalt:
Ein Wohnungseigentümer hat seinerzeit die vom Mieter gezahlte Kaution nicht ordnungsgemäß hinterlegt, sondern es auf sein eigenes Konto zahlen lassen, so dass die Kaution quasi "weg" ist. Nun hat der Eigentümer die Wohnung verkauft. Nun kündigt der Mieter das Mietverhältnis. Wie steht es um die Kaution? Der ehemalige Eigentümer kann die Kaution nicht mehr bezahlen, da er sich im Insolvenzverfahren befindet.

M. E. müsste der Anspruch auf Auszahlung der Kaution mit dem Wohnungsverkauf auf den neuen Eigentümer übergegangen sein? Sehe ich das richtig? Der neue Eigentümer hätte dann quasi einen Anspruch gegenüber dem alten Eigentümer.

Wie ist eure Meinung zum Fall?
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Smilie
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#2

22.02.2008, 10:30

Goolge das mal: Der BGH hat kürzlich ne Entscheidung getroffen, dass der Mieter darauf zu achten hat, dass die Kaution getrennt angelegt wird weil sie sonst im Falle der Insolvenz des Vermieters futsch ist!!! Aber beim Verkauf müsste der Anspruch auf Auszahlung der Kaution eigentlich gegenüber dem jetzigen Eigentümer bestehen. Hoffe doch, dass der Mandant noch einen Beleg über die Einzahlung der Kaution hat!
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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NiTa
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#3

22.02.2008, 10:32

Ich würde auch sagen, dass die Auszahlung der Kaution auf den neuen Eigentümer übergangen ist.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Jupp03/11

#4

22.02.2008, 10:35

§ 566 u. 566 a BGB
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wissensdurst
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#5

22.02.2008, 10:49

Hm, ich verstehe das jetzt so, dass die Mietkaution erst vom neuen Eigentümer verlangt werden kann. Und wenn der nicht zahlen kann, tritt der vorherige Eigentümer quasi als Bürge ein. Wenn der auch nicht zahlen kann, was ja hier der Fall ist, wäre der Anspruch futsch.

Einen Einzahlungsbeleg gibt es übrigens.
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