Tja! Die Frage würde sich mir nicht stellen, weil "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwalt und Notar" kein Titel ist, wie z.B. ein "Dr."-Titel!
Man schreibt ja auch nicht: Sehr geehrter Herr Ingenieur ....
Rechtsanwalt und Notar ist lediglich die Berufsbezeichnung.
Deshalb würde ich schreiben: "Sehr geehrter Herr ..... (Müller z.B.)".
Wie muss ich die Anschrift schreiben ...
- Cherry-Cola
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Okay danke.
Ich bin in solchen Sachen immer so verwirrt, weil die einen sagen, dass muss man mit schreiben und andere wiederum nicht!
Also mache ich es jetzt einfach mal ohne.
Würde sich auch blöd anhören wenn ich schreibe "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und Notar ...."
Ich bin in solchen Sachen immer so verwirrt, weil die einen sagen, dass muss man mit schreiben und andere wiederum nicht!
Also mache ich es jetzt einfach mal ohne.
Würde sich auch blöd anhören wenn ich schreibe "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und Notar ...."
Warte doch einfach mal noch einige andere Meinungen ab!
Es würden sicherlich einige andere auch "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt .." schreiben.
Das ist aber -so sehe ich das jedenfalls- eindeutig falsch.
Es würden sicherlich einige andere auch "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt .." schreiben.
Das ist aber -so sehe ich das jedenfalls- eindeutig falsch.
das wurde nur geschrieben, damit die Fragestellerin nicht noch verrückt gemacht wird.
- Cherry-Cola
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Supi, herzlichen Dank.
- charly03
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Wie Kordu schon schrieb - "Rechtsanwalt" ist kein Titel. Also in der Anrede weglassen und lediglich "Sehr geehrter Herr...".
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03