Erlöschen einer KG ohne Liquidation

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Gast

#1

15.11.2005, 09:01

Ein liebes Hallo in die Runde.

Hab folgendes Problem.

GmbH & Co. KG soll vollständig weg. Die Liquidation der Komplementärin .....GmbH soll beschlossen und zum HR angemeldet werden.

Die "KG" übt kein eigenes Geschäft mehr aus.

Kann jetzt nicht direkt das Erlöschen der KG angemeldet werden ??
Habe keine Fundstelle ;-(

Irgendwann vor Jahren hab ich das mal gemacht. Weiß nur die Voraussetzungen nicht mehr.

Wer kann helfen ??

lg
Thomas
Gast

#2

15.11.2005, 09:40

Nochmal ich ;-)

Möchte eigentlich ganz schlicht wie folgt anmelden:

Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Firma ist erloschen.


Jemand Erfahrung dazu ???
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wifey
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#3

15.11.2005, 10:05

Hallo Thomas,

Erfahrung würd ich das nicht nennen.

Wir haben damals wie folgt zum HR angemeldet:

Aufgrund der Übernahmevereinbarung der Gesellschafter der Gesellschaft vom ... ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin ..... mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ihre einzige Kommanditistin, die ....., hat das Handelsgeschäft mit allen Aktiva und Passiva im WEge der Anwachsung ohne Liquidation übernommen. Die Firma ist erloschen.

OK OK im Zusammenhang damit gab es dann noch eine komplette Restrukturierung im Unternehmen - aber das ist für Dich ja nicht so wirklich interessant :-)

Hoffe, das hilft Dir wenigstens etwas weiter.
Viele Grüße

ich
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Lena
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#4

15.11.2005, 10:51

Thomas hat geschrieben:Möchte eigentlich ganz schlicht wie folgt anmelden:
Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Firma ist erloschen.
Wir haben das schon öfters gemacht, dass wir das in der Form bei der KG angemeldet haben. Das gab eigentlich auch noch nie Probleme.

Ich würd nur als Hinweis noch dazu schreiben, dass keine Liquidation erfolgen soll weil kein zu verteilendes Vermögen mehr da ist.

Im „Gustavus“ (den find ich spitze für HR-Anmeldungen!) ist ne Fundstelle angegeben. Vielleicht hilft dir das ja auch noch mal weiter… NJW 1980,233 = DNotZ 1980, 416 (ich selber kann an die alten Bücher momentan nicht dran und weiß daher nicht was da drin steht…)

LG
Lena
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Liebe Grüße
Lena

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Gast

#5

15.11.2005, 13:45

Danke für die Hilfen !

Habs mit nem Repfl. besprochen, der sagt ich kann kurz und knapp anmelden : Handelsgeschäft ist eingestellt. Firma ist erloschen.

Hmm, richtig gut finde ich das ja nicht. Stelle mir grad mal vor ich hab als Kommanditist ne Handelsregistervollmacht erteilt und der Bevollmächtigte meldet soetwas für mich an. Eigentlich verlier ich dann doch meine Beschränkung (Hafteinlage) und hafte nach erlöschen voll oder sehe ich jetzt schon Gespenster ?

@ wifey jo, so melden wir bei umstrukturierungen auch an aber das ist nicht mein Fall.

lg
thomas
dadiber
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#6

15.11.2005, 16:06

An sich ja ok, aber wundert mich das dus nich nachweisen musst das das Handelsgeschäft eingestellt ist.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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