Arbeitsvertrag; wie meinen die das?

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_steffi_

#31

24.01.2008, 11:45

@sam29
Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet....

Ich finde aber man muss nicht alles unterschreiben, auch als AG nicht.
Sam29

#32

24.01.2008, 11:47

_steffi_ hat geschrieben:@sam29
Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet....
.
Naja, habs eigentlich deutlich geschrieben :wink:

:lol:
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#33

24.01.2008, 12:27

Hab mit meinem Chef gesprochen: Er sagt, dass die Schweigepflichtsentbindungserklärung bezüglich der Krankheit wohl vor keinem Gericht bestehen bleiben würde. Krankmeldung und Schadensersatz findet er ok, wobei ihn das etwas gewundert hat, warum man das überhaupt in einen Vertrag aufnimmt (wg. Ersatz). Das sind eigentlich gesetzliche Ansprüche vom AG.
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
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#34

24.01.2008, 12:33

Und ganz ehrlich: Ich würde diese Passage wg. Schweigepflicht auch nicht unterschreiben... Wenn mich mein Arzt krankschreibt, dann bin ich krank, dann brauch ich nicht noch meinen Chef, der entscheidet, ob das auch richtig so ist. Ich bin sehr selten krank (1x im Jahr 3 Tage höchstens). Und mich für diese drei Tage dann auch noch zu rechtfertigen - nee, dazu hab ich keine Lust.
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Sam29

#35

24.01.2008, 12:37

Ich glaube auch nicht, dass es hier um das rechtfertigen von drei Tagen geht, sondern einfach um längere Erkrankungen, wo der AG einfach nicht weiss, woran er ist.

Naja ich jedenfalls bin gespannt wies ausgeht. Hoffe es wird berichtet, wie der künftige AG reagieren wird :)
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#36

24.01.2008, 12:51

@Sam: Hab diese Einstellung aber nicht bei nem Kurierdienst mit braunen Uniformen - die saugen Dich sonst aus. Mein Freund arbeitet dort und ich schüttle da immernur den Kopf. Die ham Zustände, da schnallste ab. Er war nach Silvester krank, hat hartnäckigen Husten, Halsweh und Kopfweh. Ging brav zum Doc, gab Krankmeldung ab. Krankgeschrieben war er für ne Woche und das wusste AG auch. Aber dennoch war dies kein Grund, nicht morgens um halb sieben anzurufen und zu fragen, ob er heute wieder zur Arbeit kommt, weil der Laden ohne ihn zusammenbricht (ja, ja, is klar ne?!). JEDEN TAG! Mit so einer Klausel in diesem Arbeitsvertrag - na dann gute Nacht Marie!

Wenn es um eine längere Erkrankung geht, dann ist es doch wohl normal, dies mit seinem Chef zu besprechen - auch ohne Klausel im Vertrag. Und wie gesagt: Wenn mein Arzt meint ich bin arbeitsunfähig, dann bin ich es auch. Und meinem Chef nützt es nichts, wenn er weiß, dass ich einen Schnupfen hab und er sich dann ausrechnet, dass ich nach ner Woche wieder da bin. Und wenn ich mich nach einer Woche noch nicht wohl fühle, dann ruft er bei mir an und sagt mir, dass ich mich nicht so anstellen soll, hab ja bloß nen Schnupfen, oder wie?

Ich möcht damit sagen, dass ich es nicht i. O. finde, wenn mir gleich zu Beginn ein solches Misstrauen entgegengebracht wird. Aber wir wissen ja alle, dass Juristen manchmal etwas seltsam sind... :hofnarr
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_steffi_

#37

24.01.2008, 12:55

@sam29
Und ich hab zwischen den Zeilen gelesen.

@picobay

:zustimm

LG
Steffi
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Lena
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#38

24.01.2008, 15:18

Ich kann Sam nur voll und ganz zustimmen!

Das mit dem Krankenschein schon ab dem 1. Tag kanm ein AG jederzeit bestimmen. Das Gesetz sagt zwar dass der Krankenschein erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden muss, aber die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen diese schon ab dem 1. Tag vor. Das ganze hat zum einen den Grund: Wenn der AN wirklich krank ist kann er sich auch den SChein holen gehen und sollte keine Probleme damit haben. Aber viel wichtiger: Die meisten Firmen haben mit der Krankenkasse ein Abkommen geschlossen, wonach die Krankenkasse shcon ab dem 1. Tag dem AG einen Teil des "Dienstausfalls" zahlt. Das Thema hatten wir hier auch schon öfters. Da waren damals alle begeistert von der Möglichkeit...

Bzgl. der Abtretung von Ansprüchen Dritter. Das ist hjeute auch fast gängige Praxis. Hintergrund: Ich habe einen unverschuldeten Unfall und falle längere Zeit aus. Den Unfallverursacher kann ich auf Schadensersatz verklagen und kriege Geld von ihm. Dazu habe ich den normalen Lohn bzw. das Krankengeld. Den Unfallverursacher kann ich aber ggf. auch weg. Lohnwegfalls (durch das Krankengeld) verklagen. So kriege ich mehr als wenn ich normal arbeiten müsste und der AG hat nur Unkosten. Eigentlich verständlich, dass er den etwaigen Ausfall seines AN von dem Unfallverursacher auch wieder haben möchte, oder?

Das einzige was klärungsbedürftig ist mit dem AG wäre die Sache mit der Schweigepflicht. Aber auch da sehe ich die Sache wie Sam. Wer ernsthaft krank ist, braucht nix zu befürchten. Wer nur zum Spass oder wegen jedem kleinen Schnupfen daheim bleibt der muss halt die Konsequenzen tragen... Und die Möglichkeit mit dem MD hat der AG eigentlich immer. Von daher... mir isses dann lieber der AG wendet sich an meinen Doc den ich kenne und dem ich vertraue (mit dem ich die Sache ja vorher auch noch kurz besprechen kann was und in welchem Umfang dem AG mitzuteilen ist) als wenn ich völlig fremde Leute dafür um mich rum habe...

Ob die Vereinbarung rechtens ist wäre halt dann ggf. noch anderweitig zu klären... Denke eher nicht, siehe https://www.datenschutzzentrum.de/mater ... arbeit.htm
und dort unter III. 2. Absatz (Was für einen Betriebsarzt gilt dürfte auch im Normalfall gelten)...

Denke schon man sollte die Bedenken einem künftigen AG schon so mitteilen. Wie Steffi schon sagte: Man muss nicht alles blind unterschreiben und das zeigt auf dem AG, dass man sich mit dem Vertrag auseinandergesetzt hat...

Bzgl. des Aufhebungsvertrages - das betrifft doch deinen Ex-Chef und nicht den neuen? Oder versteh ich das falsch?
Mittlerweile tendieren immer mehr dazu diesen abzuschließen. Auch meine Chefs (u.a. 3 Arbeitsrechtler) raten immer dazu einen AB abzuschließen als selbst zu kündigen. Dort kommt alles rein was noch zu klären ist, z.b. noch abzurechnende Ü'stunden+Urlaub, Gegenstände die man gegenseitig noch herausgeben muss, wann der letzte Arbeitstag ist, dass alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind (wichtig z.b. wenn man Fortbildungen bezahlt bekommen hat)... Ein weiterer Vorteil falls die Kündigung vom AG aus geht: Es sieht doch in einem Zeugnis immer besser aus, wenn steht - haben uns im gegenseitigen Einverständnis getrennt, als wenn da steht: musste dem AN leider kündigen. Und wenn die Kündigung von dem AN aus geht spielt e4s keine große Rolle ob AV oder Kündigung. Der einzige Vorteil den der AG hat, ist, dass er sicher gehen kann, dass keine Kündigungsschutzklage o.ä. mehr erhoben werden kann.
Liebe Grüße
Lena

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#39

25.01.2008, 11:04

Ich sehe das ganz und gar nicht nach dem Motto: "Wer ernsthaft krank ist, braucht nix zu befürchten." Eher im Gegenteil. Und ich habe ganz besonderes Bauchweh bei dem Gedanken, daß das z. B. diejenigen, die wegen gravierender psychischer Probleme krankgeschrieben sind, nicht zuletzt betrifft - wollt Ihr hier ernsthaft gutheißen, das DAS dann auch noch dem AG aufs Butterbrot geschmiert wird?!

Ernsthaft, es erschüttert mich ein wenig, wie hier auf der einen Seite über das diskutiert wird, was unseren diversen Problemkinder widerfährt und auf der anderen Seite anscheinend keiner von 12 bis Mittag drüber nachdenkt, daß genau die mit solche einer Klausel richtig in die Pfanne gehauen werden (können).

Kopfschüttelnde Grüße.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sam29

#40

25.01.2008, 13:22

Du vergisst dabei, dass bei Bedarf der Chef diese Problemkinder so und so zum MD der Krankenkasse schicken kann. Ich habe so das Gefühl, dass entweder ohne Hintergrundwissen über diese Thematik gesprochen wird oder einfach gewisse gesetzliche Regelungen mißachtet werden.
Nochmals die Entbindung der Schweigepflicht ist eine Schweinerei, die jedoch bei Nichtunterzeichnung, den AG trotzdem nicht davon abhalten wird, nach seinem Bestreben den MD einzuschalten.
Es ist auch mittnerweile unnütz darüber witer zu diskutieren. Da, bevor weitere Aufschreie, erst einmal mit dem zukünftigen AG besprochen werden sollte, was es damit auf sich hat und man nicht bereit ist dies zu unterzeichnen, wie gesagt, wird aber trotzdem den AG nicht davon abhalten, den MD....usw.

Ich persönlich habe mich nochmal im Internet darüber informiert und sogar mit der IHK, ja ich weiss nicht für uns zuständig, trotzdem, Rücksrpache gehalten. Diese Erklärung ist gar nicht so abwägig, beliebt auch bei Führungskräften eingesetzt. Den der AG möchte sicher gehen, dass bei Arbeitsunfähigkeit, wirklich Arbeitsunfähigkeit besteht. Denn arbeitsunfähigkeit bedeutet ja eigentlich singemäß, "nicht imsstande, die Arbeitsleistung erbringen zu können"
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