Ich hab ein Problem mit einem Rubrum. Ich hab geschrieben:
Klage wg Ehegattenunterhalt u. a.
der Frau Mimmi Mustermann, wohnhaft da und da...
Klägerin zu 1
Pbv: wir
und des minderjährigen Kindes Max Mustermann, wohnhaft ebenda
gesetzliche Vertreterin: Mimmi Mustermann, wohnhaft wie oben
Klägerin zu 2
Pbv: wie oben
gegen ... usw.
Nu schreibt das Gericht:
Aktiv legitimiert für das gemeinsame Kind ist die Klägerin zu 1. Es wird um Rubrumsberichtigung ersucht.
?!? Also was wollen die mir sagen? Was zum Kuckuck soll ich denn ändern?
Fehler im Rubrum
also, hm, hab mir Dein Rubrum jetzt 3 x durchgelesen... finde keinen Fehler... ruf dort mal an, vielleicht haben die sich nur vertan. Du hat das minderjährige Kind ja als Kläger Ziff. 2. Demnach ist es aktivlegitimiert
Vielleicht will das Gericht nur die Mutter als Klägerin und nicht das minderjährige Kind auch als Kläger. Es wird ja vermutlich durch die Mutter vertreten. Deswegen vielleicht. Ansonsten weiß ich auch nicht.
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Naja es geht ja auch um Kindsunterhalt und deshalb muss das Kind ja auch über die gesetztliche Vertreterin für sich als Kläger auftreten. Denn wir vertreten quasi beide. Ehegattenunterhalt für die Mutter, Kindsunterhalt fürs Kind.
Na ich ruf mal an. Mal schaun wie viel Glück ich hab Nachmittag kurz vor 15Uhr beim Gericht
Na ich ruf mal an. Mal schaun wie viel Glück ich hab Nachmittag kurz vor 15Uhr beim Gericht
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Na wer sagst denn. Keiner mehr da der sich zustädig fühlt bei Gericht. Alle schon Feierabend. Und morgen erst ab halb zehn jemand da.
Ein Traum. Ich glaub, ich hab irgendwas verkehrt gemacht. Naja, nu komm ich halt heut nid mehr weiter. Mist
Ein Traum. Ich glaub, ich hab irgendwas verkehrt gemacht. Naja, nu komm ich halt heut nid mehr weiter. Mist
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@Biene
Ja kann man trotzdem in einer Klage machen. Aber gerade deshalb müssen ja alle beide als Kläger genannt werden. Mutter und Kind.
Ich leg die Akte jetzt erstmal zu Seite. Bleibt mir ja nix anderes übrig bis die Gerichtstu...., also die liebe Frau vom Gericht morgen ausgeschlafen hat. Arrrr....
Ja kann man trotzdem in einer Klage machen. Aber gerade deshalb müssen ja alle beide als Kläger genannt werden. Mutter und Kind.
Ich leg die Akte jetzt erstmal zu Seite. Bleibt mir ja nix anderes übrig bis die Gerichtstu...., also die liebe Frau vom Gericht morgen ausgeschlafen hat. Arrrr....