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wifey
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#1
20.01.2008, 10:53
Hallo !!!
Steh grad auf'm Schlauch: wofür steht das kleine g vor GmbH?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Viele Grüße
ich
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NickyS
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#2
20.01.2008, 11:00
Das kleine 'g' steht für gemeinnützig, also gemeinnützige GmbH.
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Strubbel
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#3
20.01.2008, 11:05
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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wifey
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#4
20.01.2008, 11:08
![Ohnmacht-Smiley :ohnmacht](./images/smilies/ohnmacht.gif)
- manchmal kann es soooo einfach sein
DANKE!!!
Viele Grüße
ich
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![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
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...ist hier unabkömmlich !
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Magenta
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#6
20.01.2008, 12:26
Und oft sind das z.B. Krankenhäuser oder Bildungsträger.
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Schlaubi wieder da
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#7
20.01.2008, 12:40
oder auch Diakonie Einrichtungen....
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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Lena
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#8
20.01.2008, 13:16
Viel andres kann das auch nicht sein...
Eine gemeinnützige GmbH ist von Steuern ganz (Körperschaft- und Gewerbesteuer) oder teilweise (Umsatzsteuer - höchstens der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 %) befreit und ist berechtigt sog. Spendebescheinigungen auszustellen. Dafür muss sie einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben, außerdem muss die Erfüllung der gemeinn.Ziele mit Gesellschaftszweck sein. Bei einer Auflösung darf das Gesellschaftsvermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern nur an eine andre gemeinnützige Gesellschaft/Instutution...
Liebe Grüße
Lena
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Puschelchen
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#10
01.04.2008, 11:17
Hallo werde mal den Thread hier neu aufwärmen. Wir beurkunden heute die Gründung einer gGmbH. Ich muss doch beim FA für Körperschaften diese Gemeinnützigkeit beantragen oder? Wenn ja, wie formuliere ich das? Etwa so?:
in obiger Angelegenheit übersende ich Ihnen in Erledigung meiner Meldepflicht gemäß § 54 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung:
- eine beglaubigte Ablichtung der GmbH-Gründungsverhandlung vom heutigen Tage, meine UR.Nr. /2008.
Ich bitte um Übersendung der Genehmigung bezüglich der Gemeinnützigkeit zu meinen Händen.
DANKÖÖ SCHÄÄÄÄN