Schwangerschaft - Was hat Arbeitgeber zu beachten?

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leni
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#1

16.01.2008, 09:02

hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

wie sieht die lohnbuchhaltung aus, wenn ein angestellter in den mutterschutz geht. da werden ja meines wissens nach von der krankenkasse täglich max. 13,00 € gezahlt und der rest wird vom arbeitgeber gezahlt, so dass man auf sein übliches gehalt kommt.

wie muss das denn auf der gehaltsabrechnung aussehen? wird gegenüber der krankenkasse dann nur ein formular wie bei der u1 ausgefüllt (erstattungsantrag)?

was muss der arbeitgeber - außer die vorschriften nach dem mutterschutzgesetz - noch beachten?

und wie sieht die gehaltsabrechnung aus, wenn nach dem mutterschutz der angestellte z.b. 20 stunden die woche arbeitet?

vielen lieben dank im voraus!!!
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Lucie
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#2

16.01.2008, 14:03

Zuschuss Mutterschaftsgeld berechnen:
Nettogehalt der letzten 3 Monate addieren, durch 90 Tage teilen ergibt das tägliche Nettogehalt der Mutter. Davon ziehst du den Betrag von EUR 13.00 ab, den die Krankenkasse zahlt. Der sich ergebende Betrag wird mit den Tagen des Monats multipliziert.

Beispiel:

EUR 900,00 Nettogehalt x 3 = EUR 2.700,00 ./. 90 Tage = EUR 30,00 - EUR 13,00 = EUR 17,00 täglicher Zuschussbetrag x 31 Tage = EUR 527,00 moantlicher Zuschussbetrag - wenn der Monat 31 Tage hat.
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Die Krankenkasse erhält den Erstattungsantrag U2, weiter nichts. Es werden aber noch genügend Formulare von der Krankenkasse verschickt, die es auszufüllen gilt. Also freue dich schon mal auf einen hübschen Papierkrieg.
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Was der Arbeitgeber noch beachten muss:
Es muss eine Unterbrechungsmeldung zur Sozialversicherung zu Beginn des Eintritts in den Mutterschutz gemacht werden mit Grund 51 - "Unterbrechung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen", zum Ende des Mutterschutzes/Beginn der Elternzeit noch eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 52 - "Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit".
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Wie die Gehaltsabrechnung dann aussieht, wenn die Angestellte 20 Stunden arbeitet - also während der Elternzeit, oder wie ist das jetzt gemeint? - Dann weiß ich es nicht. Da müsstest du einfach mal bei einer Krankenkasse anrufen oder in eurem Steuerbüro.

Wenn sie nach der Elternzeit mit 20 Stunden anfängt, ist die Gehaltsabrechnung normal, wie auch mit 40 Stunden, nur eben mit dem geänderten Bruttogehalt - und evtl. geänderter Steuerklasse; wenn sie unverheiratet ist, dann ist es die II.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
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leni
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#3

17.01.2008, 11:06

vielen lieben dank lucie. ein steuerbüro kann ich leider nicht fragen, muss den ganzen "mist" selbst machen. na ja, werd ich schon irgendwie schaffen.
vielen dank nochmal!!!
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Lucie
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#4

17.01.2008, 13:06

Ging mir genauso. Viel Erfolg!
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
bonsen
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#5

21.04.2011, 12:25

Hi,

habe dazu auch noch einmal eine Frage.

Die Unterbrechungsmeldung nach 51 habe ich angezeigt, jetzt beginnt die Elternzeit und ich muß wohl jetzt noch eine Meldung nach 52 abgeben.

Jetzt aber mein Problem: Bei Bruttoarbeitspflichtiges Arbeitsentgelt müßte ich ja eigentlich 0 angeben, da vom 01.01.11 bis jetzt nur Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wurde, oder? SV-Net gibt dann eine Fehlermeldung, dass "0 nur zulässig, wenn Beginn und Ende im gleichen Monat liegen".

Was mache ich verkehrt??? Brauche dringend Hilfe!
Naughty but nice
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#6

28.04.2011, 11:16

Hallo Bonsen,

ich mache bei uns im Hause auch die Lohnbuchhaltung. Bei Fragen wie deiner zu einer SV-Meldung wende ich mich immer vertrauensvoll an die zuständige Krankenkasse. Die geben immer kompetente und freudliche Auskunft :-).

Poste hier doch bitte, wie du dein Problem lösen konntest. Würde mich interessieren!
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