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IchBins
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#1
15.01.2008, 10:58
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne kleine Frage.
Bin gerade im 3. Lehrjahr, Ausbildungsende ist im Vertrag auf den 31. 8 datiert. Da ich aber Ende Juni/Anfang Juli mündliche Prüfung hab und somit dann fertig bin stellt sich für mich jetzt folgende Frage:
im Vertrag stehen für das Jahr 2008 24 Urlaubstage drin.
Kann ich den jetzt willkürlich in nem halben Jahr nehmen oder muss ich den anteilig bis zum 31.8 anrechnen? somit hät ich ja dann nur 16 Urlaubstage.
Hat da irgenjemand ne Ahnung? Danke schonmal im voraus
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Gast
#2
15.01.2008, 10:59
Eigentlich muss der Urlaub anteilig auf die Monate umgerechnet werden.
Ansonsten kann der Urlaub - je nach Kanzleilage - willkürklich genommen werden. Da geht es dann eher nach den Bestimmungen des Büros.
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shila1978
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#3
15.01.2008, 11:00
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Ja, sehe ich genauso
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
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bianca82
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#4
15.01.2008, 11:01
Du hast Anspruch auf den ganzen Urlaub, allerdings darfst Du keinen doppelten Urlaub erhalten. Also wenn du nach der Ausbildung im Betrieb bleibst, hast du keinen Anspruch auf Urlaub mehr wenn der bereits mit 24 Tagen ausgeschöpft wurde. So ist es auch bei einem neuen Arbeitgeber. WEnn der allerdings keine Urlaubsbescheinigung verlangt, ja dann Happy Holiday.
Habe das im Jahr 2006 gehabt. War sehr schön erholsam. Musste allerdings auch um meinen Urlaub kämpfen.
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dutzi
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#5
15.01.2008, 11:01
ich seh das so wie preußi, dass der Urlaub auf die Monate umgerechnet werden muss.
War damals bei mir auch so.
Schöne Grüßle
![Bild](http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/smilie_wet_189.gif)
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Nine
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#6
15.01.2008, 11:02
Unsere Azubine, die letztes Jahr ging, hatte das genauso gemacht wie Bianca schon schrieb. Allerdings hatte sie Pech und mußte ne Urlaubsbescheinigung vorlegen.
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Nine
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#7
15.01.2008, 11:03
Nach 6 Monaten hat man meines Wissens den Anspruch auf den vollen Urlaub.
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rassjel
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#8
15.01.2008, 11:04
Aber war es nicht so, dass man Anspruch auf den kompletten Urlaub hat, wenn die zweite Hälfte des Jahres "angebrochen" ist! Sie hat die mündliche ja erst Ende Juni/Anfang Juli?!
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rassjel
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#9
15.01.2008, 11:04
Oh, Nine war schneller....
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IchBins
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#10
15.01.2008, 11:11
Also dass Problem mit dem neuen Arbeitgeber hätte ich nicht, da ich weiter auf die Schule geh.
Habt ihr da irgendwie ne Gesetzesgrundlage dass man nach 6 Monaten den vollen Urlaub nehmen kann? Oder, dass er angerechnet werden muss?
Mir is das Risiko nämlich zu groß alle 24 Tage zu verschleudern wenn er mir dann 8 Tage Urlaub vom Gehalt abzieht oder so..
Was würdet ihr mir raten wie ichs anstellen soll?
You didn´t have to be so nice!