Hallo,
klingt vielleicht nach ner blöden Frage, aber ich hab gerade nen Blackout.
Ich habe hier ne Vollmacht liegen die in Estland verwendet werden soll. Dafür brauche ich laut Literatur die Haager Apostille. Mein Chef sagt, ich soll das Original der Urkunde zum Präsidenten vom LG schicken.
Ich sage aber ich muss nur die erste Ausfertigung da hinschicken, damit da die Apostille erteilt wird. Denn
1. ersetzt sie doch das Original im Rechtsverkehr und
2. wird doch auch die Ausfertigung in Estland vorgelegt oder?
Bitte dringend um Hilfe!
Bye Daniel
Apostille, brauche dringend Hilfe
Hallo Daniel,
hab gerade mal in der Kommentierung nachgeschaut und folgendes gefunden:
Von der notariellen Urkunde bleibt i.d.R. die Urschrift in der Verwahrung des Notars, der sie zur Urkundensammlung nimmt (§ 18 I DONot).
Nur wenn dargelegt wird, dass sie im Ausland verwendet werden soll und alle Personen zustimmen, die eine Ausfertigung verlangen können, händigt der Notar die Urschrift aus, nachdem er sie mit Prägesiegel versehen hat (ausführlich hierzu: Kersten/Bühling 21. Auflage, § 14 Rz. 1).
Des Weiteren:
Die Ausfertigung vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr (§ 47 BeurkG), d.h. die Vorlegung der Ausfertigung kommt der Vorlegung der Urschrift gleich. Das ist insbesondere für Vollmachtsurkunden von Bedeutung (§§ 172, 175 BGB).
Vielleicht solltest du mal im Kersten/Bühling die näheren Kommentierungen zur Auslandsverwendung nachschlagen, was die dort empfehlen.
Bei Urkunde die im Ausland Verwendung finden sollten, habe ich bisher immer nur eine Ausfertigung ausgehändigt und die Apostille eingeholt. Gab bisher auch noch nie Probleme. Aber ich denke, es kommt sicherlich auch auf die Urkunde und den Einzelfall an.
Liebe Grüße
Anna
hab gerade mal in der Kommentierung nachgeschaut und folgendes gefunden:
Von der notariellen Urkunde bleibt i.d.R. die Urschrift in der Verwahrung des Notars, der sie zur Urkundensammlung nimmt (§ 18 I DONot).
Nur wenn dargelegt wird, dass sie im Ausland verwendet werden soll und alle Personen zustimmen, die eine Ausfertigung verlangen können, händigt der Notar die Urschrift aus, nachdem er sie mit Prägesiegel versehen hat (ausführlich hierzu: Kersten/Bühling 21. Auflage, § 14 Rz. 1).
Des Weiteren:
Die Ausfertigung vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr (§ 47 BeurkG), d.h. die Vorlegung der Ausfertigung kommt der Vorlegung der Urschrift gleich. Das ist insbesondere für Vollmachtsurkunden von Bedeutung (§§ 172, 175 BGB).
Vielleicht solltest du mal im Kersten/Bühling die näheren Kommentierungen zur Auslandsverwendung nachschlagen, was die dort empfehlen.
Bei Urkunde die im Ausland Verwendung finden sollten, habe ich bisher immer nur eine Ausfertigung ausgehändigt und die Apostille eingeholt. Gab bisher auch noch nie Probleme. Aber ich denke, es kommt sicherlich auch auf die Urkunde und den Einzelfall an.
Liebe Grüße
Anna
... fällt mir gerade noch ein. Falls ihr die Apostille einholt und du den Text dazu nicht hast, sag nochmal kurz Bescheid. Würde ihn dir dann kurz schreiben.
Anna
Anna
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 04.11.2005, 10:47
- Wohnort: Lippstadt, NRW
- Kontaktdaten:
Also da würd ichs mir einfach machen:
Betr.: Antrag auf Erteilung der Haager Apostille
Sehr geehrte ....
In der Anlage überreiche ich die erste Ausfertigung meiner Urkunde vom ....... mit der Bitte um Erteilung der Apostille.
Die Urkunde soll in Estland verwendet werden.
mfg.....
Betr.: Antrag auf Erteilung der Haager Apostille
Sehr geehrte ....
In der Anlage überreiche ich die erste Ausfertigung meiner Urkunde vom ....... mit der Bitte um Erteilung der Apostille.
Die Urkunde soll in Estland verwendet werden.
mfg.....
hi,
genauso gehe ich auch immer vor. gab noch nie probleme dabei.
und: ich würde auch die ausfertigung übersenden, nicht das original (stell dir mal vor, das original geht flöten, dann haben wir den salat. hier läuft es nämlich so ab, dass das original nicht kopiert wird. ich rufe den text im computer auf, mache dort die entsprechenden evtl. änderungen und setze dann drunter gez. ..., gez. ....., gez. ...., Notar, L.S.. das wird dann ausgedruckt, der stempel "ausfertigung" kommt drauf, sowie der ausfertigungsvermerk, dann noch siegeln und ab geht´s. sollte ich dann das original verschicken, habe ich kein dokument im hause, das beweist, dass die beteiligten ihre unterschriften geleistet haben)
genauso gehe ich auch immer vor. gab noch nie probleme dabei.
und: ich würde auch die ausfertigung übersenden, nicht das original (stell dir mal vor, das original geht flöten, dann haben wir den salat. hier läuft es nämlich so ab, dass das original nicht kopiert wird. ich rufe den text im computer auf, mache dort die entsprechenden evtl. änderungen und setze dann drunter gez. ..., gez. ....., gez. ...., Notar, L.S.. das wird dann ausgedruckt, der stempel "ausfertigung" kommt drauf, sowie der ausfertigungsvermerk, dann noch siegeln und ab geht´s. sollte ich dann das original verschicken, habe ich kein dokument im hause, das beweist, dass die beteiligten ihre unterschriften geleistet haben)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 04.11.2005, 10:47
- Wohnort: Lippstadt, NRW
- Kontaktdaten:
stimmt......war mir nur so unsicher.....kennt ihr das? man is sich seiner Sache tierisch sicher, geht zum Chef, kommt wieder raus und denkt man hat keine Ahnung.....eben gings mir so *g*melly hat geschrieben:hi,
und: ich würde auch die ausfertigung übersenden, nicht das original (stell dir mal vor, das original geht flöten, dann haben wir den salat. hier läuft es nämlich so ab, dass das original nicht kopiert wird. ich rufe den text im computer auf, mache dort die entsprechenden evtl. änderungen und setze dann drunter gez. ..., gez. ....., gez. ...., Notar, L.S.. das wird dann ausgedruckt, der stempel "ausfertigung" kommt drauf, sowie der ausfertigungsvermerk, dann noch siegeln und ab geht´s. sollte ich dann das original verschicken, habe ich kein dokument im hause, das beweist, dass die beteiligten ihre unterschriften geleistet haben)
Bei Originalen tu ich mich eh immer schwer die rauszugeben. Selbst bei U-Begl. wo mans ja muss mach ich das nich gerne. Übrigens....mit dem gez. ....., gez. ......, Notar (L.S.) machen wir hier genauso. Denke mal das macht jeder im Zeitalter des PC´s oder? Außer bei Grundschuldbestellungen weil da die Banken son blödes Formular haben.
Danke für eure Hilfe!
Hi, ich bin auch mal wieder da.
Also, ich will ja jetzt nicht quer schießen. Aber wir haben immer das Original der Urkunde zum Landgericht geschickt. Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob das wirklich nötig war.
Lieben Gruß, pilli
Also, ich will ja jetzt nicht quer schießen. Aber wir haben immer das Original der Urkunde zum Landgericht geschickt. Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob das wirklich nötig war.
Lieben Gruß, pilli
- stef
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 389
- Registriert: 03.06.2005, 20:38
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, TZ-Studium (Bachelor of Laws)
- Kontaktdaten:
Öhm, eigentlich nicht, wir erstellen immer in Ablichtung Ausfertigungen der Original-Urkunde, gez. nur in Ausnahmefällen.dadiber hat geschrieben:Übrigens....mit dem gez. ....., gez. ......, Notar (L.S.) machen wir hier genauso. Denke mal das macht jeder im Zeitalter des PC´s oder? Außer bei Grundschuldbestellungen weil da die Banken son blödes Formular haben.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 04.11.2005, 10:47
- Wohnort: Lippstadt, NRW
- Kontaktdaten:
@ stef:
Oh echt? Hmm das wäre mir viel zu aufwendig wenn ich ehrlich bin. Da is das mit dem drucken doch viel einfacher und schneller.
Zur Apostille nochmal:
Wir haben nun die erste Ausfertigung eingereicht. Mal sehen was passiert. Ich berichte einfach obs geklappt hat.
Oh echt? Hmm das wäre mir viel zu aufwendig wenn ich ehrlich bin. Da is das mit dem drucken doch viel einfacher und schneller.
Zur Apostille nochmal:
Wir haben nun die erste Ausfertigung eingereicht. Mal sehen was passiert. Ich berichte einfach obs geklappt hat.