KfA nach Widerspruch gg. MB

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Birgitt
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#1

02.06.2026, 14:39

Hallo.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen? Ich stehe gerade echt auf dem Schlauch. Also wir haben Mahnbescheid beantragt, Gegner hat Widerspruch eingelegt und die Hauptforderung gezahlt, bevor wir den Anspruch begründet haben. Die Hauptsache wurde für erledigt erklärt und die Kosten der Gegenseite auferlegt. Welche Gebühren setze ich jetzt wie an (Anrechnung,..). Sorry, aber komme gerade echt nicht weiter. Vielen Dank schon mal!
legalspecialist
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#2

03.06.2026, 08:51

Ich gehe davon aus, dass ihr für den Fall des Widerspruchs das streitige Verfahren beantragt habt.

Mahnverfahren:
1,0 3305
PTE
USt
Zwischensumme

Streitiges Verfahren
1,3 VG 3100
azgl. 1,0 VG Nr. 3305 (Anrechnung)
PTE
USt
Endsumme

Bitte auf mgl. Vorsteuerabzug achten. Ebenfalls wäre noch zu prüfen, ob ihr außergerichtlich bereits zur Sache tätig wart.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


Ego quoque nihil nisi captivus sum diversorum iurium. :pfeif
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paralegal6
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#3

04.06.2026, 09:01

wenn der Gegner nur die HF gezahlt hat braucht man nix anrechnen. Wurden die außergerichtlichen Kosten im MB mit beantragt? Fehlen paar Infos
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Anahid
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#4

08.06.2026, 08:43

Natürlich ist die Nr. 3305 auf die Nr. 3100 anzurechnen. Da bin ich nicht Deiner Meinung paralegal.
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