Ich sehe hier überhaupt keine Bockbeinigkeit. Versteh auch nicht, wieso die Fragestellen so hart angegangen wird. Wenn sie nun mal die Aufgabe hat, das zu recherchieren... hattet Ihr doch sicher auch alle schon, dass der Chef aus irgendwelchen Gründen eine bestimmte Vorgehensweise wollte oder nicht wollte, ohne dass es auf die Vernunft ankam.
Und btw, die Rechtsprechung, wozu der RA gegenüber der RSV verpflichtet sein soll, hat sich inzwischen so zu unseren Ungunsten entwickelt, dass man schon mal schauen kann, was genau man muss, und was nicht.
Rechtsschutz verlangt Kostenfestsetzung ZV-Kosten
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jain, man lässt das ja auch für sich selber festsetzen. Wenn man vergisst zu vollstrecken und der Kram dann verjährt ist hat man etwas mehr Aufwand. Zum Glück kommt mein Chef auch nicht auf so komische Ideen, daher kann ich das auch nicht nachvollziehen. Schon klar dass ZV im Studium nicht dran kommt, aber dann kann er auch selber googeln oder mal überlegen. Als Angestellte steht man dann schon doof da bei solchen Fragen, aber wenn einem 3 das Gleiche sagen ... idk
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1. Sry, hätte konkretisieren sollen, dass sich meine Aussage nicht gegen die Fragestellerin, sondern gegen den Chef/die Chefin richtet.Adora Belle hat geschrieben: ↑05.05.2026, 13:35Ich sehe hier überhaupt keine Bockbeinigkeit. Versteh auch nicht, wieso die Fragestellen so hart angegangen wird. Wenn sie nun mal die Aufgabe hat, das zu recherchieren... hattet Ihr doch sicher auch alle schon, dass der Chef aus irgendwelchen Gründen eine bestimmte Vorgehensweise wollte oder nicht wollte, ohne dass es auf die Vernunft ankam.
Und btw, die Rechtsprechung, wozu der RA gegenüber der RSV verpflichtet sein soll, hat sich inzwischen so zu unseren Ungunsten entwickelt, dass man schon mal schauen kann, was genau man muss, und was nicht.
2. Da ich öfter mit Rechtsschutzversicherungen zu tun habe, versuche ich mit der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben und mir ist da tatsächlich noch nichts in diese Richtung aufgefallen, was beachtenswert wäre. Daher auch mein überzeugtes, großgeschriebenes Nein. Aber natürlich kann ich auch nicht ausschließen, dass mir genau in diesem Bereich eine Entscheidung durch die Lappen gegangen ist. Im Zweifel bedeutet das aber: Wenn nicht schriftlich fixiert ist, dass der der Anwalt verpflichtet ist etwas zu tun kann man eben davon ausgehen, dass er es nicht ist.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch


