Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal eure Hilfe.
Leider haben wir eine etwas renitente Mandantin mit Beratungshilfe, die uns nunmehr das Mandat gekündigt hat. Soweit gar nicht schlimm.
Nun wünscht sie die Übersendung aller von ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sie hat uns wirklich unzählige E-Mails mit Screenshots übersandt.
Wir hatten ihr bereits mitgeteilt, dass wir von ihr nur Unterlagen per E-Mail erhalten haben und sie daher sämtliche Unterlagen bereits hat. Dennoch besteht sie darauf diese nochmals per E-Mail zu erhalten.
Nun meine Frage, wären diese Kosten in der Beratungshilfe inklusive oder müsste sie diese selbst bezahlen?
Und zur Abrechnung noch eine Frage: Verstehe ich das richtig, dass ich pro Datei (Screenshot, E-Mail) 1,50 € berechnen kann, diese aber auf 5,00 € gedeckelt pro E-Mail sind?
Ich danke euch für eure Hilfe
Beratungshilfe, Herausgabe der Handakte, Kopierkosten inklusive?
- paralegal6
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Da gibts jetzt vermutlich noch keine Rechtsprechungzu aber ich würde behaupten, das übersandte Mails nicht als Handakte zählen und man da nichts übersenden muss. Tendiere dazu, dass ne Handakte Papier ist. Es können ja zB per Mail keine Originale versendet werden.
https://www.anwaltssekretariat.de/blog/ ... bersendung
Ohne dass ne Rg gezahlt wurde, würd ich nix versenden, aber hatte den Fall noch nicht
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Ohne dass ne Rg gezahlt wurde, würd ich nix versenden, aber hatte den Fall noch nicht
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legalspecialist
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Nein, wir lehnen derartige Anfragen / Forderungen mit dem Verweis auf "bereits übersandte" Mitteilung, etc. ab.
Solange es sich keine postalisch / persönlich eingereichte Unterlagen in der Handakte d. RA befinden, kann nichts herausgegeben werden.
Ergo:
Mdtin dies mitteilen und Haken dran.
Solange es sich keine postalisch / persönlich eingereichte Unterlagen in der Handakte d. RA befinden, kann nichts herausgegeben werden.
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Gruß
Oli
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Was Handakte ist, und was herausgegeben werden muss, steht doch recht eindeutig in § 50 BRAO. Alles was die Mandantin hat, gehört nicht dazu. Ich würde hier auch ablehnen, statt über die mögliche Abrechnung von Centbeträgen gegenüber einer ohnehin widerspenstigen Mandantin nachzudenken.


