Hallo,
ich wollte man nachfragen, ob es hier Leute mit längerer Erfahrung in Sachen Erbenermittlung gibt. Ich bin tatsächlich in meiner Kanzlei quasi wie die Jungfrau zum Kind in die Bearbeitung von Nachlasspflegschaften geraten. Die Kollegin, die das jahrelang gemacht hat, ist nicht mehr da und in meinem speziellen Fall hoffe ich, dass es ohne professionellen Erbenermittler geht, da ich im Grunde einen Erben habe, aber mir fehlt die aktuelle Anschrift.
Folgender Sachverhalt:
Der Vater unseres Verstorbenen war nach seiner Scheidung in zweiter Ehe verheiratet und hat mit dieser Frau auch einen Sohn (also ein Halbbruder des Verstorbenen). Ich kenne den Ort und die Straße, in der die Familie seinerzeit gewohnt hat. Allerdings war das Mitte der 1940er Jahre und das Einwohnermeldeamt hat keine so alten Daten, dass ich von dort in Erfahrung bringen kann, wo der Halbbruder jetzt wohnt. Ich kann ja nun nicht auf Verdacht sämtliche Einwohnermeldeämter der Region anschreiben und nach einer aktuelle Adresse fragen, da jedes Amt dafür Gebühren verlangt.
Ich hatte auch schon bei den Nachlassgerichten an den Orten gefragt, wo die Eltern des Halbbruders gestorben sind, ob eine Sterbefallanzeige, ein Testament, ein Erbschein oder ähnliches vorhanden ist, aus dem sich eine Anschrift ergibt. Das eine Gericht wusste von besagtem Sohn überhaupt nichts, dort wurden Schwester und Nichte der Mutter (des Halbbruders) Erben. Das andere Gericht hat (noch) nicht geantwortet. Falls von dort ebenfalls eine negative Auskunft kommt, wollte ich fragen, ob jemand einen weiteren Ansatzpunkt hat. Gibt es nicht irgendwie die Möglichkeit, ähnlich wie in der Zwangsvollstreckung, um anderswo Auskünfte einzuholen?
Erfahrungen mit Erbenermittlung in Nachlasspflegschaft?
-
ds1310
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 285
- Registriert: 20.05.2022, 11:46
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Wir schreiben in solchen Fällen immer die Standesämter und ggf. Stadtarchiv an, ob es Unterlagen gibt, also Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Auszug aus dem Familienbuch, angefangen bei dem Vater in diesem Fall. Damit kommen wir eigentlich immer gut weiter.
Live your life and forget your age
- salia81
- Forenfachkraft
- Beiträge: 123
- Registriert: 21.11.2007, 10:45
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Danke, einen Auszug aus dem Familienbuch habe ich bereits. Darüber habe ich in Erfahrung gebracht, dass die erste Ehe, aus der der Verstorbene hervorgegangen ist, nicht die einzige war und der Vater ein zweites Mal geheiratet hat. Ich habe also die Namen, Geburts- und Sterbedatum der Eltern des Verstorbenen sowie die Namen der Großeltern, Name, Geburts- und Sterbedatum der zweiten Ehefrau sowie von deren gemeinsamen Kind (Halbbruder des Verstorbenen). Von diesem brauche ich nur die aktuelle Anschrift. Hier liegt der Knackpunkt, da das Melderegister so alte Daten offenbar nicht vorliegen hat.
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1635
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo (tätig als ReFa)
- Software: WinMacs
Wenn man zunächst kein Geld in die Hand nehmen möchte (oder kann) empfiehlt sich eine Internetrecherche. Hier werden auch gerne mal Nachbarn von alten Wohnanschriften telefonisch kontaktiert oder auch Menschen gleichen Namens in der Nähe des alten Wohnortes. Das dürfte sich allerdings schwierig gestalten, wenn die letzte bekannte Anschrift 80 Jahre alt ist.
Du kannst auch eine Geburtsurkunde des Gesuchten nebst Beischreibungen anfordern. Daraus ergeben sich i.d.R. weitere Ansatzpunkte, mglw. ist dein Gesuchter ja auch bereits verstorben. Insofern macht die Geburtsurkunde deutlich mehr Sinn als irgendwelche Anfragen bei Meldebehörden quer durchs Land.
Du kannst auch eine Geburtsurkunde des Gesuchten nebst Beischreibungen anfordern. Daraus ergeben sich i.d.R. weitere Ansatzpunkte, mglw. ist dein Gesuchter ja auch bereits verstorben. Insofern macht die Geburtsurkunde deutlich mehr Sinn als irgendwelche Anfragen bei Meldebehörden quer durchs Land.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
Sylvia1964
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 363
- Registriert: 25.06.2006, 19:58
- Beruf: ReNo
- Software: Phantasy (DATEV)
Supercheck bietet eine Erbenermittlung. Die habe ich bereits erfolgreich beauftragt.
Bei dieser Auftragsart muss über geeignete Nachweise das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.
Bei dieser Auftragsart muss über geeignete Nachweise das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.


