Hier wird überlegt, dass ein RA zukünftig "of Counsel" tätig ist. Nun stellen sich einige Fragen, z. B. ob und wie er selbst chriftsätze für die Berufsausübungsgemeinschaft verschicken kann, wie man ggü. Mandanten gut kommuniziert, dass der RA of Counsel quasi ein von der Gesellschaft hinzugezogener Berater ist, das Mandat selbst aber mit der Berufsausübungsgemeinschaft X besteht und wie man den Zeitaufwand des RA - of Counsel am besten abrechnet.
So wie ich mich eingelesen habe, wäre die sauberste Lösung, dass Schriftsätze über ein Mitglied der Berufsausübungsgemeinschaft aus dessen beA heraus verschickt werden, der RA of Counsel also insbesondere Schriftsätze an das Gericht nie auf Kanzlei-Papier nur von ihm unterschrieben rausschickt, sondern immer ein Sozius mit im Boot ist. Bei der Abrechnung wäre meiner Meinung nach die sauberste Lösung, dass der RA of Counsel seine Aufwände gegenüber der Berufsausübungsgemeinschaft z. B. monatlich abrechnet und diese seine Zeitaufwände dann den jeweiligen Mandanten, die von ihm betreut werden, in Rechnung stellt.
Hat jemand von Euch einen Rechtsanwalt - of Counsel, in der Kanzlei und kann mir Tipps geben, wie man das in der Praxis umsetzt? PN geht natürlich auch, wenn es nicht für alle im Forum einsehbar sein soll. Vorab schon mal vielen Dank!
Rechtsanwalt - of Counsel / Fragen zur praktischen Umsetzung
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4412
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Habe ich tatsächlich noch in keiner Kanzlei gehabt. Als Mandant würde ich mich fragen, warum mein Berater einen Berater braucht und warum ich da mehr für zahlen soll. Von daher: idk

-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3567
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Das soll so eine Art Vorruhestandsmodell sein. Die anderen Mitglieder der Berufsausübungsgemeinschaft wollen gerne alle Anteile des einen RA übernehmen und auf andere verteilen. Der möchte aber gerne weiter als RA arbeiten. Ich habe mich auch schon gefragt, weshalb der RA nicht eine Mini-Beteiligung behält. Dann hat man nicht die Fragen mit Briefkopf, beA und Abrechnung. Als ich nachgefragt habe, war ich wieder Spielverderber, weil man sich bislang nur mit dem Thema Berufshaftung befasst hatte.
Es gibt einige Kanzleien, wo ein Rechtsanwalt in Counsel auf der Homepage steht. Meistens honorige weiß- oder kahlköpfige Herren. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer war auch bei einem Prozess mit Promi-Beteiligung als Rechtsanwalt in Counsel dabei. Dann geht die Antwortsuche weiter.
Es gibt einige Kanzleien, wo ein Rechtsanwalt in Counsel auf der Homepage steht. Meistens honorige weiß- oder kahlköpfige Herren. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer war auch bei einem Prozess mit Promi-Beteiligung als Rechtsanwalt in Counsel dabei. Dann geht die Antwortsuche weiter.