Übersetzung für Mandanten/Mandantinnen

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#1

17.09.2024, 16:02

Mich interessiert, wie in anderen Kanzleien mit dem Thema Übersetzung für Mandanten/Mandantinnen umgegangen wird.

Wie handhaben eure Anwälte/Anwältinnen das, wenn fremdsprachige Mandanten/Mandantinnen nach jedem Schreiben anrufen und fragen, was da drin steht (egal ob eigene Schreiben oder Übersendung von gerichtlichen Schriftstücken), also quasi eine Übersetzung haben möchten? Wird das jedes Mal gemacht oder wird von vornherein darauf hingewiesen, dass am besten ein Übersetzungsbüro oder ähnliches von Mandant/Mandantin beauftragt werden sollte?
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Chmisp
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#2

17.09.2024, 17:25

Bisher konnten die Mandanten immer eine Person mitbringen, die übersetzt.
Ansonsten würden wir jedoch in jedem Fall den Mandanten dazu auffordern, eine entsprechende Person aufzutreiben.

Achtung unaufgeforderter Ratschlag:
Von deiner Fragestellung nehme ich an, dass der Mandant und der Rechtsanwalt die gleiche Fremdsprache sprechen? Ich denke da könnte man zumindest die Gebühren erhöhen, da die Sache dadurch sehr umfangreich wird. Vielleicht tröstet das den Anwalt ein bisschen.
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paralegal6
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#3

17.09.2024, 17:56

Also ehrlich, sollen die Mandanten das einmal durch google translate schicken und gut is.
Amtssprache beim Gericht ist Dt.
Im Besprechungstermin reden wir auch Englisch oder sie müssen jemand mitbringen
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Anahid
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#4

18.09.2024, 10:33

In der Regel haben die Mandanten jemanden im Familien-/Freundeskreis, der Deutsch spricht. Dann sollen sie ihm das vorlegen. Problematischer ist es wahrscheinlich, wenn der Anwalt die Korrespondenz in der Sprache anbietet (also mit der Fremdsprache wirbt); denn dann kann der Mandant erwarten, dass ihm die Schreiben in dieser Sprache auch zugestellt werden. Wir bieten Englisch an und übersenden auch den Schriftverkehr an die Mandanten in Englisch.

Also stellt sich die Frage, ob Ihr die Fremdsprache anbietet. Wenn nicht, dann bin ich bei den anderen - der Mandant soll in seinem Umkreis jemanden mit der Übersetzung bemühen. Aber wenn Ihr die Sprache anbietet/damit werbt, dann sehe ich das anders.
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#5

18.09.2024, 14:35

*lach* Nein, weder sprechen die Anwälte/Anwältinnen hier exotische Fremdsprachen, noch werben wir damit. Es kommt nur immer wieder einmal vor, wie oben geschildert und mich hat einfach nur interessiert, wie das so in anderen Kanzleien gehandhabt wird. Für viele (Mandanten/Mandantinnen) scheint das einfach ganz selbstverständlich zum Service zu gehören, scheint mir.
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Anahid
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#6

18.09.2024, 16:30

Lach nicht. :mrgreen: Es gibt mehr als genug Anwälte die mit Sprachen wie türkisch etc. werben. Von daher war das jetzt nicht so abwegig. Bei uns kommen die Mandanten aber eher selten auf die Idee anzurufen, was drin steht. Es sei denn, der Übersetzer (Familienmitglied oder Freund) ruft an und versteht einen Absatz nicht; aber auch das kommt so gut wie gar nicht vor. Wenn Du denen das immer fleißig übersetzt, dann spricht sich das rum und schwupps, darfst Du das für alle machen, weil die immer wieder anrufen. ;)
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