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*Birgit*
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#1
31.07.2024, 11:18
Hallo zusammen,
ist vielleicht ne blöde Frage, aber wir sind uns hier in der Kanzlei uneinig.
Wenn das Gericht den Scheidungsbeschluss per beA schickt und den Rechtskraftvermerk auch, bekommt man dann noch eine zusätzliche Ausfertigung per Post bzw. muss man als Nachweis gegenüber Behörden noch eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk in Papierform anfordern?
Danke für die Antwort

Viele Grüße Birgit
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paralegal6
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#2
31.07.2024, 12:42
Wir fordern eine an für Personenstandsnachweis
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*Birgit*
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#3
31.07.2024, 18:28
Okay. Dankeschön! Dann machen wir das auch...
Viele Grüße Birgit
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legalspecialist
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#4
31.07.2024, 20:49
paralegal6 hat geschrieben: ↑31.07.2024, 12:42
Wir fordern eine an für Personenstandsnachweis
Wir bekommen die Beschlüsse auch per beA, wenn ein Rechtskraftvermerk mit enthalten ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Standesämter diese beA-Nachricht
mit der Signatur akzeptieren, leider ist dies jedoch noch nicht überall so...

...dann wird die "Papierform" abverlangt...