Guten Tag,
ich soll eine Kündigungsschutzklage vorbereiten. Der Arbeitgeber sitzt in der Schweiz. Der Arbeitnehmer in Fröndenberg. Im Vertrag steht, dass bei jeder Streitigkeit diesbezüglich Schweizer Recht gilt. Welches ist nun das zuständige Gericht?
Kündigungsschutzklage
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wie immer: kommt drauf an. Wo war Arbeitsort? ggf homeoffice oder in einer Filiale in D? grds. Sitz der Gesellschaft, also des Arbeitgebers
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Seh ich anders: Grundsätzlich Arbeitsort.paralegal6 hat geschrieben: ↑29.04.2024, 10:12wie immer: kommt drauf an. Wo war Arbeitsort? ggf homeoffice oder in einer Filiale in D? grds. Sitz der Gesellschaft, also des Arbeitgebers
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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in den meisten Fällen ist der Sitz ja der Arbeitsort. Da beides Schweiz ist es egal. Ausser er wäre halt im HO oder einer Filiale, so war das gemeint
https://arbeitsgericht-mannheim.justiz- ... de/3080357
dann sollte er einen RA in CH nehmen
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... igung.html