Kündigungsschutzklage

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Joline
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#1

29.04.2024, 08:56

Guten Tag,

ich soll eine Kündigungsschutzklage vorbereiten. Der Arbeitgeber sitzt in der Schweiz. Der Arbeitnehmer in Fröndenberg. Im Vertrag steht, dass bei jeder Streitigkeit diesbezüglich Schweizer Recht gilt. Welches ist nun das zuständige Gericht?
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paralegal6
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#2

29.04.2024, 10:12

wie immer: kommt drauf an. Wo war Arbeitsort? ggf homeoffice oder in einer Filiale in D? grds. Sitz der Gesellschaft, also des Arbeitgebers
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Anahid
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#3

29.04.2024, 10:21

paralegal6 hat geschrieben:
29.04.2024, 10:12
wie immer: kommt drauf an. Wo war Arbeitsort? ggf homeoffice oder in einer Filiale in D? grds. Sitz der Gesellschaft, also des Arbeitgebers
Seh ich anders: Grundsätzlich Arbeitsort.
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Joline
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#4

29.04.2024, 10:23

Arbeitsort ist auch in der Schweiz in Root
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Anahid
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#5

29.04.2024, 10:34

Na dann wird die Klage wohl in der Schweiz zu erheben sein.
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paralegal6
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#6

29.04.2024, 11:19

Anahid hat geschrieben:
29.04.2024, 10:21

Seh ich anders: Grundsätzlich Arbeitsort.
in den meisten Fällen ist der Sitz ja der Arbeitsort. Da beides Schweiz ist es egal. Ausser er wäre halt im HO oder einer Filiale, so war das gemeint

https://arbeitsgericht-mannheim.justiz- ... de/3080357

dann sollte er einen RA in CH nehmen

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... igung.html
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